Planungsdokumente: 251K Bauhof Bamberg

Begründung

1. Anlass der Planung

Anlass für das Bebauungsplanverfahren Nr. 251 K „Am Sendelbach 15“ ist die geplante Verlagerung des Bamberg Service - Abteilung Grünanlagen in das ehemalige Bundessortenamt in der Südflur sowie der Neubau von Erweiterungsgebäuden. Derzeit sind die Funktionseinheiten der Abteilung Grünanlagen über das ganze Stadtgebiet verteilt und die Räumlichkeiten in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Neben der Abteilung Grünanlagen soll auch ein Teil der Straßenreinigungskräfte am neuen Standort untergebracht werden und auch für den Winterdienst soll der neue Betriebshof eine wichtige Rolle spielen.

Bereits 2018 wurde das Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes Am Sendelbach 15 durch die Stadt von der BIMA erworben (VO/2018/1648-23). Im April 2023 erteilte der Bau- und Werksenat die baurechtliche Genehmigung für den Umbau der Bestandsgebäude (VO/2023/6461-62). Der Umbau des ehem. Bundessortenamts samt Erweiterung wurde jüngst am 20.09.2023 im Bau- und Werksenat behandelt (VO/2023/6872-BS) und über den Umfang und das Konzept der Erweiterung berichtet. Die Erweiterung sieht den Neubau von zwei Maschinenhallen, eine Wasch- und Funktionshalle, eine Salzhalle, Materialboxen für Schüttgüter, Rangier- und Funktionsflächen, Stellplätze sowie Außenbereiche für die Mitarbeiter:innen vor. Die genaue Anordnung der Gebäude wird im weiteren Verfahren konkretisiert.

Für die Genehmigung der Erweiterungsgebäude ist ein Bebauungsplanverfahren mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes (VO/2023/7170-61) erforderlich, da sich die geplanten Gebäude im Außenbereich im Bereich von Flächen für die Landwirtschaft befinden. Der Geltungsbereich schließt auch die gemäß Rahmenplan geplante öffentliche Erschließungsstraße von der Forchheimer Straße mit ein, welche auch den geplanten Neubau des Ausbildungszentrums der Handwerkskammer (HWK) erschließt.

Die Hauptzufahrt soll zukünftig nicht mehr über die Straße „Am Sendelbach“ erfolgen, da gemäß der sogenannten „Entwicklungsperspektive Bamberg Süd“ die Achse entlang des Main-Donau-Kanals als Grün- und Freizeitachse gestärkt werden soll. Die Erschließung soll zukünftig über eine neue Straße von der Forchheimer Straße und der Galgenfuhr erfolgen, welche an die Straße „In der Südflur“ anbinden. Die Umsiedlung der Abteilung Grünanlagen stellt den ersten Schritt in der Entwicklung der Flächen in der Südflur dar.

Am 9. und 10. November 2023 hat die Preisgerichtssitzung des Architektenwettbewerbs für das Bildungszentrum der Handwerkskammer für Oberfranken (HWK) an der Forchheimer Straße stattgefunden. Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren zur Realisierung des Vorhabens der HWK soll 2024 beginnen.

2. Art des Verfahrens

Der Bebauungsplan Nr. 251 K wird mit integriertem Grünordnungsplan im Regelverfahren gemäß § 2 BauGB aufgestellt. Hierfür ist im nächsten Verfahrensschritt auch eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichts erforderlich. Aufgrund des Gebotes des § 8 Abs. 2 BauGB, Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, muss der rechtswirksame Flächennutzungsplan in diesem Bereich über ein Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden. Für beide Verfahren sind jeweils zwei Beteiligungsschritte vorgesehen.

3. Ausgangssituation

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