201D

Bamberg

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde 1_Fachplan-Admin

Bei dem Plangebiet nördlich der Rheinstraße und südlich der B 26 handelt es sich um einen Teil der Ver- und Entsorgungsflächen der Stadt Bamberg im Hafengebiet (Kläranlage, Kompostierungsanlage, Müllheizkraftwerk, etc.), die über den Bebauungsplan Nr. 201 B bereits planungsrechtlich definiert sind.

Der Bebauungsplan Nr. 201 B stammt aus dem Jahr 2001. Er setzt zwischen dem bestehenden Müllheizkraftwerk (MHKW) und dem Wertstoffhof eine öffentliche Straße fest. Dies ging vom damaligen Konzept der künftigen Erschließung der Fläche zwischen B 26 und A 70 aus. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt dort eine Gewerbefläche dar. Das Erschließungskonzept von vor 20 Jahren ging davon aus, dass diese Fläche eines Tages über eine erste Brücke über die B 26 von der Rheinstraße aus und über eine zweite Brücke über die A 70 von Hallstadter Seite aus erschlossen werden soll.

Dieses Erschließungskonzept über ausschließlich zwei lange Brückenbauwerke stellte sich von vornherein als besonders teuer dar. Inzwischen steht fest, dass die B 26 zur Staatsstraße abgestuft werden soll, sobald die Regnitzbrücke zwischen Hafen und Bischberg neu hergestellt sein wird. Diese Abstufung bietet die Chance, eine künftige Erschließung der Fläche zwischen B 26 und A 70 ebenerdig zu realisieren. Entsprechende Vorgespräche mit dem Freistaat, als Straßenbaulastträger der Staatsstraßen, wurden geführt.

Hieraus ergibt sich die Chance auf viel kostengünstigere (und auch orientierungsfreundlichere) Erschließungsvarianten und in der Folge auf den Verzicht der bislang vorgehaltenen Straßentrasse.

Aus dem Verzicht auf die Vorhaltetrasse entfällt auch die Zerschneidungswirkung für die Entsorgungsflächen der Stadt Bamberg bzw. des Zweckverbandes MHKW. Durch künftige gesetzliche Anforderungen stehen hier Investitionen an, welche zu neuen verfahrenstechnischen Anlagen führen werden. Der hierfür benötigte Platz wird wiederum zur Umorganisation der Anfahrts- und Warteflächen führen.

Außerdem ergibt sich aus einem Trassenverzicht für den benachbarten großen Gewerbebetrieb die Chance dringende Erweiterungen zu verwirklichen.

Für die beabsichtigte Aufgabe der Straßentrasse und die damit einhergehenden Nutzungsänderungen ist eine teilweise Änderung des bestehenden Bebauungsplanes notwendig.

Diese Planänderung soll als ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erstellt werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebietes wird durch den Bebauungsplan nicht beeinträchtigt; der untere Schwellenwert von 20.000 qm Grundfläche wird mit der maximal überbaubaren Fläche innerhalb des Geltungsbereiches nicht erreicht (Geltungsbereich ca. 21500 qm x max. GRZ lt. BauNVO  0,8 = 17.200 qm < 20.000 qm), weshalb auch keine Umweltprüfung mit Umweltbericht erforderlich ist.

Von der Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens wird allerdings kein Gebrauch gemacht, für die Aufstellung des Bebauungsplans sind zwei Beteiligungsschritte (Regelverfahren) beabsichtigt.

Maren Wirth
Geographie M.Sc.

Stadtplanungsamt Bamberg
Bebauungsplanung
Untere Sandstraße 34
96049 Bamberg

Telefon + 49 (0)951 87-1634
Telefax + 49 (0)951 87-888-1966

maren.wirth@stadt.bamberg.de

www.stadtplanungsamt.bamberg.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Zeige einen Eintrag

Stellungnahme #M1

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Gegen das Bebauungsplanverfahren Nr. 201D habe ich keine Einwände.

Zeige einen Eintrag
Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: