Planungsdokumente: Forchheim_FNP Änderung Forchheim Nord Gewerbegebiet Breite

Begründung

1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und wichtiger Ziele des Bauleitplans

Im Norden der Großen Kreisstadt Forchheim sollen neue Möglichkeiten zur Ansiedlung kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe geschaffen werden. Umfang und Art der Bebauung ist in der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung zu entnehmen.

1.2 Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festge¬legten umweltrelevanten Ziele und ihrer Berücksichtigung

Berücksichtigung finden neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, das Bauge­setzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutz-Gesetzgebung, die Abfall- und Wassergesetzgebung und das Bundes-Bodenschutzgesetz.

Im Planungsgebiet und seinem Umfeld sind keine Bestandteile des europäischen Schutz-gebietsnetzes Natura 2000 oder andere Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ausgewie­sen. Es liegen auch keine Wasserschutzgebiete vor.

Aus regionalplanerischer Sicht gehört die große Kreisstadt Forchheim zur Region Oberfranken-West. Wie kaum eine andere lebt diese Region von einem hohen landschaft­lichen Potenzial, geprägt von Frankenwald, Oberem Maintal und Coburger Land, Fränki­scher Schweiz und Steigerwald. Forchheim ist ein Oberzentrum im Verdichtungsraum, das im Regionalplan als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ hinsichtlich der raum-ordnerischen Ziele gekennzeichnet ist.

In den Karten zum Landesentwicklungskonzept ist das überplante Gebiet unter Ande­rem gekennzeichnet als

Siedlungsbereich und Bereich mit Entwicklungspotential für bayernweit äußerst seltene oder einzigartige Lebensräume (Schutzgutkarte Arten und Le­bensräume)

Gebiet mit überwiegend geringer Grundwasserneubildung und überwiegend stark beeinträchtigter Auenfunktionsraum (Schutzgutkarte Wasser)

Als Zielsetzung wird die Entwicklung und Stärkung der Biotopverbundachsen entlang des Regnitztales hervorgehoben wobei auch Gebiete, die aufgrund ihrer Nutzungsüberprägung nur geringe Lebensraumqualität aufweisen für die Entwicklung eine wichtige Rolle spielen. Als Teil der größten Lockersandvorkommen in ganz Bayern sind die Sandstand­orte des Regnitztals mit den typischen Sandmagerrasen, die allerdings vielfach auf Relikt-vorkommen geschrumpft sind, von landesweiter Bedeutung.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan sind die überplanten Bereiche als „Flächen für Landwirtschaft und Grünfläche (Dauergrünland)“ ausgewiesen. Eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes soll parallel zur Bebauungsplanänderung erfolgen.

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