Berücksichtigung finden neben den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, das Baugesetzbuch, die Naturschutzgesetze, die Immissionsschutz-Gesetzgebung, die Abfall- und Wassergesetzgebung und das Bundes-Bodenschutzgesetz.
Im Planungsgebiet und seinem Umfeld sind keine Bestandteile des europäischen Schutz-gebietsnetzes Natura 2000 oder andere Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ausgewiesen. Es liegen auch keine Wasserschutzgebiete vor.
Aus regionalplanerischer Sicht gehört die große Kreisstadt Forchheim zur Region Oberfranken-West. Wie kaum eine andere lebt diese Region von einem hohen landschaftlichen Potenzial, geprägt von Frankenwald, Oberem Maintal und Coburger Land, Fränkischer Schweiz und Steigerwald. Forchheim ist ein Oberzentrum im Verdichtungsraum, das im Regionalplan als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ hinsichtlich der raum-ordnerischen Ziele gekennzeichnet ist.
In den Karten zum Landesentwicklungskonzept ist das überplante Gebiet unter Anderem gekennzeichnet als
Siedlungsbereich und Bereich mit Entwicklungspotential für bayernweit äußerst seltene oder einzigartige Lebensräume (Schutzgutkarte Arten und Lebensräume)
Gebiet mit überwiegend geringer Grundwasserneubildung und überwiegend stark beeinträchtigter Auenfunktionsraum (Schutzgutkarte Wasser)
Als Zielsetzung wird die Entwicklung und Stärkung der Biotopverbundachsen entlang des Regnitztales hervorgehoben wobei auch Gebiete, die aufgrund ihrer Nutzungsüberprägung nur geringe Lebensraumqualität aufweisen für die Entwicklung eine wichtige Rolle spielen. Als Teil der größten Lockersandvorkommen in ganz Bayern sind die Sandstandorte des Regnitztals mit den typischen Sandmagerrasen, die allerdings vielfach auf Relikt-vorkommen geschrumpft sind, von landesweiter Bedeutung.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan sind die überplanten Bereiche als „Flächen für Landwirtschaft und Grünfläche (Dauergrünland)“ ausgewiesen. Eine Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes soll parallel zur Bebauungsplanänderung erfolgen.