Planungsdokumente: FNP Deiningen

Begründung- Musterpflichtenheft

1. Einleitung

XPlanung ist ein Datenstandard, der den verlustfreien Austausch unter anderem von Flächennutzungsplänen (FNP) und Bebauungsplänen zwischen unterschiedlichen IT-Systemen ermöglicht. In G liegt bislang der FNP sowie zahlreiche Bebauungspläne analog oder in einer teilvektoriell erfassten digitalen Form vor. Ziel ist deshalb die einheitliche Aufbereitung und öffentliche Bereitstellung der Bauleitpläne in Form digitaler Geodaten im Standard der XPlanung.

2. Ziel der Einführung des XPlanGML-Formats

Ziel der Einführung des XPlanGML-Formats ist die Bereitstellung der örtlichen Bauleitpläne, d.h. Flächennutzungsplan und Bebauungspläne einschließlich ihrer Änderungen und Berichtigungen, im Standardaustauschformat XPlanGML. Dieses Ziel soll durch die vollständige und widerspruchsfreie Digitalisierung oder Konvertierung der rechtskräftigen Bauleitpläne einschließlich der wirksamen Änderungen und Berichtigungen erreicht werden.

Die Veröffentlichung der digitalen Bauleitpläne in einem internetbasierten Portal ist eines der zentralen Bestrebungen der Anwendung des X-Planung-Standards, jedoch kann die Gemeinde G dies nach momentanem Sachstand nicht sinnvoll als Individuallösung umsetzen. Hierfür wird angestrebt, eine Bereitstellungslösung auf übergeordneter, ggf. auch interkommunaler Ebene umzusetzen. In ein solches Portal sollen unter der Richtschnur einer einfachen Benutzerhandhabung und einer übersichtlichen Datenbezugsstruktur die bereits vollvektoriell im XPlanGML-Format erfassten Bauleitpläne aller teilnehmenden Kommunen eingestellt und der Datenbestand sukzessive vervollständigt werden. Die Festlegung der Anforderungen an die Datensammlung, -haltung und -bereitstellung in einem internetbasierten Abrufportal ist deshalb nicht Bestandteil dieses Pflichtenheftes.

Gegenstand des vorliegenden Pflichtenheftes ist die technische Beschreibung der Anforderungen für eine vollvektorielle XPlanung-konforme Bereitstellung der Bauleitpläne der Gemeinde G. Das Pflichtenheft richtet sich in erster Linie an Planungs- und Ingenieurbüros (nachfolgend auch „Auftragnehmer“) und enthält inhaltliche Festlegungen, erforderliche Liefer- und Leistungsumfänge sowie Qualitätsstandards für XPlanung-konforme Bauleitpläne. Das Pflichtenheft kann damit auch Bestandteil öffentlicher Ausschreibungen sein.

Die Gemeinde G führt den X-Planung-Standard in Bezug auf ihre Bauleitpläne erstmals ein, sodass der Definition der Anforderungen, Erfordernisse und Pflichten zu einem gewissen Grade explorativer Charakter zukommt. Das vorliegende Pflichtenheft soll deshalb anhand der gewonnenen Erfahrungen aus den ersten XPlanung-Projekten ergänzt und fortgeschrieben werden. Dabei sind die jeweiligen Auftragnehmer einzubeziehen und müssen darüber hinaus im Rahmen der Auftragsvergabe dazu verpflichtet werden, der Kommune im Rahmen der Bearbeitung auftretende Konflikte, Ergänzungen oder Abweichungen von den Vorgaben des Pflichtenhefts zu berichten sowie alle verwendeten XPlanung-spezifischen Codes, Enumerationen, Präsentationsobjekte u.Ä. zu dokumentieren, so dass diese als Grundlagen für weitere Planungen dienen können.

Fachlich-technische Grundlage des Pflichtenheftes sind die frei zugänglichen Dokumente:

  • Leitfaden XPlanung der Leitstelle XPlanung/XBau (April 2020)
  • Lastenheft FNP für die XPlanung-konforme Erfassung und Bereitstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) in Niedersachsen (März 2021)

Für den zielführenden Einsatz und die Verwendung des Pflichtenheftes werden ein Grundverständnis der planerischen und technischen Aspekte des Standards XPlanung sowie die tiefgehende Befassung mit den aufgeführten Dokumenten vorausgesetzt. Aus diesem Grund wird im vorliegenden Pflichtenheft nicht auf die Besonderheiten des Formats XPlanung und seine Entstehungsgeschichte eingegangen.

3. Umsetzungsabfolge für die Erfassung der Bauleitpläne

Die Gemeinde G nimmt als Modellkommune am Modellprojekt „X“ des XXX teil. Ziel des Förderprogramms ist die Förderung der Digitalisierung im Bereich der öffentlichen Planung durch Implementierung des XPlanung-Standards in einer wachsenden Anzahl von Kommunen. Dadurch soll die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Austausches und der Verarbeitung von Planunterlagen zwischen Planungsbeteiligten, Betroffenen und späteren Vorhabenträgern erleichtert werden.

Aufgrund der Zugehörigkeit der Gemeinde G zur Verwaltungsgemeinschaft VG kommt die Anwendung dieses Pflichtenhefts auch für andere VG-Gemeinden in Betracht.

Die Bauleitpläne der Gemeinde G liegen derzeit in unterschiedlichen Datenformaten vor. Der Flächennutzungsplan wurde bereits in den 1980er Jahren zur Aufstellung beschlossen und erlangte 2002 Rechtskraft. Dementsprechend liegt der FNP als nicht-vektorisierter, gescannter Rasterplan (PDF) sowie analog in Papierfassung vor. Der FNP wird derzeit neuerstellt und soll im Modellprojekt verfahrensbegleitend in den jeweiligen Beteiligungen nach §§ 3 und 4 BauGB als Datensatz im XPlanGML-Format im Rahmen der Auslegungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Bebauungspläne sind teilvektoriell in digitaler Form verfügbar, entsprechen jedoch nicht dem XPlanGML-Format.

Auf Grundlage dieser Ausgangssituation wurden die folgenden drei Schritte zur Herstellung eines XPlanung-konformen Datenbestandes der Bauleitpläne definiert:

Schritt 1:

Neuerstellung des FNP mit verfahrensbegleitender Bereitstellung XPlanung-konformer Datensätze in vollvektorieller Form, die von der Gemeinde im Rahmen der Auslegungen zur Verfügung gestellt werden und entsprechend der im Rahmen der Abwägung vorzunehmenden Planänderungen angepasst werden; Darstellung der Umgriffe der Bebauungspläne und Hinterlegung der Umgriffe (nach Maßgaben der Kapitel 4.1.5. und 4.1.6.) mit den entsprechenden Metadaten zum jeweiligen Bebauungsplan (Bezeichnung, Flächengröße, Datum der Rechtskraft, ggf. Link zum digitalen Abruf in teilvektorieller Form, falls verfügbar);

Schritt 2:

Konvertierung oder Neudigitalisierung der in Vektordaten in unterschiedlichen Datenformaten und Datenstrukturen (z.B. .shp, .dxf, .dwg) digital vorliegenden Bebauungspläne:

Die Prüfung der Daten soll durch den Auftragnehmer hinsichtlich der Eignung für eine Konvertierung in das XPlanung-Datenmodell oder Verwendung der Geometrien für eine XPlanung-konforme Erfassung erfolgen, sofern die Kommune hierzu keine belastbare Einstufung vornimmt. Details hierzu sind in der Leistungsbeschreibung zur jeweiligen Auftragsvergabe zu vermerken. Zur inhaltlichen Prüfung wird durch die Kommune zudem ein Rasterbild/PDF zugeliefert.

Besonders zu beachten ist der Bezug der Planinhalte auf das aktuelle geodätische Bezugssystem. Sollten abweichende Bezugssysteme vorliegen, so sind die technischen und wirtschaftlichen Erfordernisse zur Transformation des Datensatzes zu ermitteln. Hieraus kann sich die Anforderung ergeben, dass die Neudigitalisierung eines Bauleitplans aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen zu bevorzugen und der vorliegender Datensatz nicht weiterzuverwenden ist.

Die Prüfung ist seitens der Kommune in das Leistungsbild aufzunehmen. Die Beauftragung eines Planungsbüros soll vertraglich so ausgestaltet werden, dass im Sinne einer stufenweisen Beauftragung eine Entscheidung über Neudigitalisierung oder Konvertierung nach Prüfung der Eignung des Datensatzes ermöglicht wird.

Des Weiteren muss geprüft werden, ob die Daten auf die aktuelle ALKIS-Grundlage angepasst sind. Falls dies nicht der Fall ist, sind die Rasterdaten als Ausgangsformat zu nutzen.

Schritt 3:

Neudigitalisierung aller Bauleitpläne, die ausschließlich nicht-vektoriell bzw. analog vorliegen. Hierfür sind Rasterdaten als Ausgangsformat zu verwenden.

Schritt 4 (derzeit in G nicht gegeben):

Sofern der Kommune bereits XPlanGML-Daten vorliegen, hat der Auftragnehmer eine Validierung der XPlanGML-Daten durchzuführen. Ergibt sich aus der Validierung, dass die XPlanGML-Daten in einer Vorgängerversion der zum Stand der Auftragserteilung aktuellen Version vorliegen, so hat der Auftragnehmer die Daten hinsichtlich ihrer Eignung für eine Migration in das XPlanung-Datenmodell der jeweils aktuellen Version zu überprüfen.

Falls die Validierung durch den Auftragnehmer ergibt, dass eine Überarbeitung der vorhandenen XPlanGML-Daten notwendig wird, so ist dies mit der Kommune abzustimmen. Scheidet die Möglichkeit einer Überarbeitung aus, so ist eine Konvertierung der vorhandenen Vektordaten durchzuführen. Als letzte Möglichkeit ist die Neudigitalisierung vorzunehmen. In diesem Fall dienen die Rasterdaten als Ausgangsformat.

Der Auftragnehmer erhält neben den entsprechenden Plandateien der Kommunen eine Übergabetabelle, in der alle vorliegenden Dateien von der Kommune eingetragen werden. Diese Tabelle ist durch den Auftragnehmer fortzuführen und am Ende mit den erstellten Werken an die Kommune zurückzusenden.

Die technischen Vorgaben für das Scannen analoger Ausgangspläne und für die Bereitstellung von Rasterdaten sind bei Bedarf mit dem Auftragnehmer abzustimmen.

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