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Landshut

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde 1_Fachplan-Admin

Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB

Vollzug des BauGB;

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10-100 „Am Weiherbach“ vom 03.07.1981 i.d.F. vom 04.12.1981 – rechtsverbindlich seit 03.05.1982 – durch Deckblatt Nr. 3 vom 03.03.2023 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innen-entwicklung)

hier: Ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB


Die Stadt Landshut legt den vom Bausenat in seiner Sitzung vom 19.01.2024 gebilligten Entwurf des

Deckblattes Nr. 3

zur Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 10-100 „Am Weiherbach“

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

06.02.2024 bis einschl. 08.03.2024

aus.

Zum Entwurf des Deckblattes Nr. 3 vom 03.03.2023 i.d.F. vom 19.01.2024 zum Bebauungsplan Nr. 10-100 „Am Weiherbach“ vom 03.07.1981 i.d.F. vom 04.12.1981 – rechtsverbindlich seit 03.05.1982- mit eingearbeitetem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen auf dem Plan gehört die Begründung.

Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Dies wurde bereits entspre-chend § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ortsüblich bekanntgemacht.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum unter folgender Internetadresse eingesehen werden:

https://dlp-pub.gds-hosting.net/ListView_Beteiligung.aspx

Zusätzlich erfolgt die Auslegung beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Luitpoldstraße 29, 4. Stock, 84034 Landshut, zu folgenden Dienststunden: Montag mit Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr. Abweichend hiervon können gesonderte Terminvereinbarungen unter Tel. 0871 / 88-1347 getroffen werden.

Jedermann kann den Bauleitplan einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Landshut den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.


STADT LANDSHUT

- Referat für Bauen und Umwelt -

Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

MA

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