Planungsdokumente: BP Testverfahren 03.40

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Planungsanlass

Das ehemals gewerblich genutzte Grundstück des Kommunalunternehmens Team Orange im Stadtbezirk Dürrbachtal, Stadtteil Dürrbachau wurde von der GE & TA Invest GmbH vom Landkreis Würzburg erworben. Aktuell ist das Grundstück fast vollständig mit Asphalt versiegelt und die bestehenden Hallen erfahren eine Zwischennutzung als Lagerfläche. Der Gebäudebestand soll nun abgebrochen und drei dreigeschossige Wohngebäude errichtet werden. Das Grundstück liegt an der Unterdürrbacher Straße und umfasst eine Fläche von ca. 0,37 ha.

Zur Schaffung von Baurecht wird der rechtskräftige Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pfaffenbergweg – Unterdürrbacher Landstraße – Heinrichsleitenweg und Südgrenze der Weinbergsanlagen – Dürrbachtal 015 überplant. Für die Realisierung der geplanten Wohnbebauung wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB i. V. m. dem Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen am Pfaffenberg“ gem. § 12 BauGB aufgestellt.

Der Investor beabsichtigt, drei Wohngebäude mit insgesamt 34 Wohneinheiten über drei Geschosse und einer Geschossfläche von ca. 3.300 m² zu errichten, wovon 30 % sowohl der Wohneinheiten als auch der Geschossfläche der einkommensorientierten Wohnraumförderung unterliegen. In der unter den Baukörpern liegenden Tiefgarage sollen 30 bis 40 Stellplätze entstehen. Die Flachdächer der neu geplanten Gebäude werden begrünt und mit Photovoltaikanlagen versehen. Die Gebäudehöhe der geplanten Wohnbebauung liegt unterhalb der Traufkante der bergseitig vorhandenen, angrenzenden Wohngebäude am nördlich gelegenen Abschnitt der Unterdürrbacher Straße. Mit der städtebaulichen Neuordnung dieses Areals soll eine sinnvolle Nachverdichtung mit Schaffung von Wohnraum erreicht werden. Trotz der Unterbauung mit einer Tiefgarage wird das Grundstück zukünftig weniger versiegelt sein und die Freiraumqualität durch die geplanten Begrünungsmaßnahmen deutlich gesteigert werden.

Seitens der Stadt Würzburg ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Fahrrad-fahrer im Stadtbezirk Dürrbachtal eine Fahrradtrasse geplant. Für eine optimierte Pla-nung des Fahrradwegs wird entlang der südlichen Grundstücksgrenze eine fünf Meter breite Fläche an die Stadt Würzburg abgetreten, damit ein Fahrrad- und Fußgängerweg in ausreichender Größe umgesetzt werden kann.

Für die geplante Neuordnung ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen am Pfaffenberg“ - Dürrbachtal 40 gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) i. V. m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erforderlich.

2. Verfahren

2.1. Rechtliche Grundlage

Den Festsetzungen des Bebauungsplans liegen zu Grunde:

  • Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist.
  • Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), die durch Art. 2 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176) geändert worden ist.
  • Die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), die zuletzt durch Art. 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert worden ist.
  • Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch Gesetz vom 23. Juni 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 07. Juli 2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 371) geändert worden ist.
  • Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385, 586) geändert worden ist.

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