Planungsdokumente: Testverfahren 2025 München

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Inhaltsverzeichnis

Test Kapitelbezogener Ordner - Satzung

1. Bebauungsplan mit Grünordnung

  1. Für den Bereich Theodolindenstraße (westlich) und Seybothstraße (südöstlich) wird ein Bebauungsplan mit Grünordnung als Satzung erlassen.

Der Bebauungsplan besteht aus dem Plan der Landeshauptstadt München vom , angefertigt vom Kommunalreferat – GeodatenService München am und diesem Satzungstext.

2. Art der baulichen Nutzung

  1. Festgesetzt werden die Gemeinbedarfsflächen (GB) „Schule und Sport“

In der Gemeinbedarfsfläche „Schule und Sport“ sind zulässig:

(a) Gebäude, Anlagen und Freiflächen für allgemeinbildende Schulen einschließlich ergänzenden Einrichtungen wie Küchen, Mensen, Veranstaltungsräumen, Verwaltungs-, Lager-, Neben- und Sozialräumen, Pausenhofflächen, Gerätehäusern, Fahrrad- und Rollerabstellplätzen, Tiefgaragen sowie Dienstwohnungen für technische Hausverwaltung.

(b) Anlagen für sportliche Zwecke.

Die nach Abs. 2 zulässigen Gebäude, Anlagen und Freiflächen können untergeordnet auch außerschulisch zu sonstigen, dem Gemeinbedarf dienenden Bildungs- und kulturellen Zwecken genutzt werden; ausgenommen hiervon sind die Dienstwohnungen für technische Hausverwaltung.

Ausnahmsweise sind in der Gemeinbedarfsfläche nach Abs. 2 auch Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.

Die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienenden Nebenanlagen können in den Gemeinbedarfsflächen als Ausnahme zugelassen werden. Dies gilt auch für fernmeldetechnische Nebenanlagen.

3. Maß der baulichen Nutzung

Die festgesetzten Wandhöhen (WH) beziehen sich auf die Höhenkote 554,30 m NHN.

  1. Abgrabungen und Aufschüttungen
  2. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Aufschüttungen und Abgrabungen höhengleich an das Niveau der ausgebauten öffentlichen Verkehrsflächen anzuschließen.

Darüber hinaus sind Abgrabungen und Aufschüttungen in geringem Umfang nur zulässig zur Anhebung von unterbauten Flächen zur Herstellung barrierefreier Zugänge und zur Gestaltung der Außenspielflächen.

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