M 333 "Neues Quartier am Ring", Neu-Ulm

Aktuelle Mitteilung

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz-buch (BauGB) und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB

Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 die Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans M 138 "Kinderhaus am Wasserturm", mit Stand vom 26.10.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Im Plangebiet soll der Bau einer Kindertagesstätte planungsrechtlich vorbereitet werden, um den Bedarf an Kinderbetreuungs-plätzen im innerstädtischen Umfeld zu decken. Der Geltungsbereich soll daher städtebaulich neu gestaltet und eine Kinderbetreuungseinrichtung realisiert werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung des Neubauvorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3.772 m² und um-fasst die Flurstücke 245/215, 246/7, 279/13 sowie Teilflächen der Flurstücke 245/214, 246/2, 246/81, 279/14 und 279/2.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Stand vom 26.10.2022/10.02.2023 einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung, liegt in der Zeit von Montag, 27.02.2023 bis einschließlich Freitag, 31.03.2022 im Rathaus Neu-Ulm, Augsburger Str. 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung aus.

Nach dem Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss wurde der Geltungsbereich im nord-östlichen Bereich aufgrund einer vorhandenen Böschung der Deutschen Bahn verkleinert. Deshalb erhält die Planzeichnung den neuen Planstand 26.10.2022/10.02.2023.

Zur Planung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Art der vorhandenen Information:

Umweltbezogene Informationen und Verfahren

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

- Schutzgut Wasser: Festsetzung einer Begrünung von Flachdächern sowie einem Hinweis zur Niederschlagswasserversickerung

- Schutzgut Arten und Biotope: Festsetzungen zur Grünordnung, Artenschutzrechtliche Regelungen zu Vermeidungsmaßnahmen

- Schutzgut Klima und Luft: Festsetzung einer Dachbegrünung für Flachdächer

- Schutzgut Mensch und Erholung: Immissionsschutzrechtliche Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Lärmimmissionen

- Schutzgut Landschaft: Erhalt und Anpflanzung von Einzelbäumen und Sträuchern

- Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmälern, Kampfmittel

Stadt Neu-Ulm, 10.02.2023, Dezernat 3, Abt. Stadtplanung, Neu-Ulm