M 333 "Neues Quartier am Ring", Neu-Ulm

Neu-Ulm

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 10 Tage  

durchführende Organisation

Testverfahren 1

Im Einklang mit dem im Jahr 2021 aufgestellten ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) für die Entwicklungsachse Süd soll das Dietrich Theater, für das die Bebauungsplanänderung durchgeführt wird, als kultureller Standort erhalten und ausgebaut werden.

Der rechtskräftige Bebauungsplan M 91.2 „Marlene-Dietrich-Straße“ wurde im Jahr 2000 als Satzung beschlossen.

Für die Weiterentwicklung der Kinosäle mit technischen Neuerungen und Anpassung an eine zeitgemäße Nutzung, ist die Änderung des Bebauungsplanes notwendig.

Ziel der Planung ist es, bei dieser 3. Änderung des Bebauungsplans auch zukünftige Ausbaupotentiale zu berücksichtigen und moderne Um- oder Ersatzbauten zu ermöglichen. Gerade in Hinblick auf diese Entwicklungsmöglichkeiten, wurden die Festsetzungen für den gesamten zentralen Kinokomplex entlang der Europastraße angepasst, um eine einheitliche, aufeinander abgestimmte Gestaltung des Kinoareals zu erreichen.

Durch einheitliche Festsetzungen zur Dachform mit angepassten maximalen Gebäudehöhen, werden die rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte harmonische Gestaltung des Areals geschaffen.

Darüber hinaus soll die zusätzliche Festsetzung einer Fassadenbegrünung das stark versiegelte Grundstück ökologisch aufwerten und einen Lebensraum gerade für Insekten und Vögel bieten. Der Baumbestand wurde an die tatsächliche Bepflanzung im Geltungsbereich angepasst.

S.P.

Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock

Öffnungszeiten:

- Montag 8:00-13:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

- Dienstag 8:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

- Mittwoch 8:00-13:00 Uhr

- Donnerstag 8:00-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr

- Freitag 8:00-13:00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz-buch (BauGB) und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB

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