Planungsdokumente: FNP Deiningen

Begründung- Musterpflichtenheft

5.1. Technisch-syntaktische Qualitätsprüfung

Die technische Qualitätsprüfung beinhaltet, ob der XPlanung-Standard korrekt umgesetzt wurde. Hierfür steht der Validator von der Leitstelle XPlanung/XBau zur Verfügung. Der Validator und die Anleitung zur Benutzung sind unter folgender URL aufrufbar:

https://www.xplanungsplattform.de/xplan-validator

Folgende Punkte werden durch den Validator geprüft:

  • Schemakonformität der XPlanGML-Datei,
  • Geometrische Korrektheit inklusive Prüfung der Flächenschlussbedingung und Prüfung des Geltungsbereiches,
  • die Einhaltung der Konformitätsbedingungen des XPlanung-Standard (=semantische Konformität).

Eine schemakonforme (=syntaktisch) valide XPlanGML-Datei muss sowohl den Anforderungen der Wohlgeformtheit von XML entsprechen als auch die vom XPlanGML-Schema definierten Regeln erfüllen.

Bei der geometrischen Validierung wird die Korrektheit der Geometrien überprüft. Die semantische Validierung überprüft die fachlich-inhaltliche Kohärenz der XPlanGML-Datei. Hierbei wird geprüft, ob die Validierungsregeln der Konformitätsbedingungen in der jeweiligen Version eingehalten wurden.

Der Auftragnehmer hat eine Validierung der XPlanGML-Dateien mit dem Validator der Leitstelle XPlanung durchzuführen. Nur vollständig valide XPlanGML-Dateien werden akzeptiert. Das Protokoll der Validierung ist als Validierungsbericht, der um weitere Anmerkungen und Erläuterungen ergänzt werden kann, dem Auftraggeber im Rahmen der Datenlieferung zu übergeben.

5.2. Fachlich-planerische Qualitätsprüfung

Zu beachten ist, dass die fachlich-inhaltliche Korrektheit der XPlanGML-Datei durch einen Validator nicht geprüft werden kann. Die fachlich-inhaltliche Korrektheit bezieht sich hier auf den inhaltlichen Vergleich zwischen dem Originalplan einschließlich der Änderungen (analog vorliegend oder als gescannte digitale Kopie) und der XPlanGML-Datei entsprechend der in der jeweiligen Übersetzungstabelle definierten Regeln.

Der Inhalt des Planwerks muss inhaltlich korrekt und vollständig auf die dafür vorgesehenen XPlanung Klassen, Attribute und Relationen abgebildet werden. Dazu sind insbesondere die Definitionen des XPlanung-Objektartenkatalogs zu beachten.

Die Prüfung der inhaltlichen Korrektheit obliegt der planerisch verantwortlichen Stelle bei der auftraggebenden Kommune.

Im Rahmen der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber werden dem Auftragnehmer fehlerhafte Umsetzungen und daraus resultierende fehlerhafte XPlanGML-Dateien angezeigt. Diese sind vom Auftragnehmer innerhalb von vier Wochen zu prüfen, zu bearbeiten und in korrigierter Form wieder vorzulegen.

Fehler sind im Erfassungssystem zu korrigieren und eine neue XPlanGML-Datei ist zu generieren. Fehler dürfen nicht in der XPlanGML-Datei beseitigt werden.

Die fachliche Prüfung der XPlanGML-Datei durch die Kommune ggf. unter Einbeziehung des zuständigen Landratsamts als Bauaufsichtsbehörde läuft wie folgt ab:

Ausgangssituation: Bereitstellung der XPlanGML-Datei des Bauleitplans und des Validierungsprotokolls (syntaktische Prüfung) durch den Auftragnehmer.

  1. Bekanntgabe der Bereitstellung durch eine E-Mail vom Auftragnehmer an das Funktionspostfach bzw. den Ansprechpartner der Kommune, ggf. auch an den Landkreis
  2. Visualisierung der XPlanGML-Datei durch den Auftraggeber
  3. bei Fehlerfällen oder Rückfragen an Auftragnehmer: Beschreibung des Fehlerfalls (ggf. auch graphisch z.B. durch Bildschirmausschnitt) und ggf. Erstellung eines Korrekturvorschlags durch den Auftraggeber
  4. Bearbeitung des Fehlerfalls beim Auftragnehmer
  5. Bereitstellung der vollständigen XPlanGML-Dateien durch Auftragnehmer (siehe Schritt 1)

5.3. Datenlieferung

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