Planungsdokumente: FNP Deiningen

Begründung- Musterpflichtenheft

4.2.3. Erfassung von Linien

Bei der Erfassung von Linien ist darauf zu achten, dass angrenzende Elemente mit Hilfe einer Fangfunktion digitalisiert werden. Endet ein lineares Element an einer Flächenbegrenzung, ist diese Flächenbegrenzung durch einen neuen gemeinsamen Stützpunkt aufzutrennen. Linien, die auf einer Grenze eines Flächenschlussobjektes verlaufen, müssen identische Stützpunkte verwenden (siehe Abb. 4).

Abb. 4: „Lückenlose“ Erfassung mit identischen Stützpunkten

(Quelle: Lastenheft FNP für die Xplan-konforme Erfassung von FNP in Niedersachsen)

Wenn sich lineare Darstellungen wie Leitungen, Abgrenzungen unterschiedlicher Nutzung oder Hecken auf gleicher Ebene schneiden oder aufeinanderstoßen, so müssen beide Objekte am Schnittpunkt einen Stützpunkt mit identischen Koordinaten aufweisen. Eine Linie zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen erfordert zwingend eine zeichnerische Unterteilung des Flächenschlussobjektes (Baufläche, Grünfläche etc.). Bei der Darstellung von linienbegleitenden Signaturen ist der Geometrie-Umlauf gegen den Uhrzeigersinn (in Ausgabe) für linienbegleitende Signaturen zu beachten, damit die linienbegleitende Signatur auf der aus planerischer Sicht korrekten Seite abgebildet wird.

Des Weiteren ist bei der Erfassung von angrenzenden Elementen der Einsatz einer Fangfunktion erforderlich, um einen eineindeutigen Stütz- oder Knotenpunkt zu generieren. Die Digitalisierung eines Konturzuges, der aus fachlichen Gründen auf mehrere Objekte aufgeteilt wird, soll ohne Lücken im Konturzug erfolgen. Wenn lineare Elemente an andere Konturen grenzen, sind diese Konturen an dieser Stelle aufzutrennen und es ist ein Knotenpunkt mit einer Koordinate zu erzeugen (siehe Abb. 5)

Abb. 5: Fehlender Stützpunkt bzw. erforderlicher Knotenpunkt von drei Flächen

(Quelle: Leitfaden der Leitstelle XPlanung/XBau)

Die Erfassung von Flächenschraffuren bzw. von schraffurbildenden Linien ist nicht erlaubt, denn auch Schraffuren werden durch die Darstellungsparameter im Visualisierungssystem interpretiert und automatisch generiert (siehe durchkreuzte Linien in Abb. 6).

Abb. 6: Flächenschraffuren

(Quelle: Lastenheft FNP für die Xplan-konforme Erfassung von FNP in Niedersachsen)

4.2.4. Erfassung von Punkten

Um punktförmige Informationen aus einem FNP zu erfassen, muss unterschieden werden, ob ein jeweiliger Punkt zur Erläuterung eines bereits flächenhaft dargestellten Sachverhaltes dient, also z.B. die Zweckbestimmung präsentiert oder ob mittels dieses Punktes ein eigenständiges Objekt darstellt wird. Deshalb wird zwischen Präsentationsobjekten und Darstellungsobjekten unterschieden.

Eine Gemeinbedarfsfläche kann z.B. mehrere Attribute zur Zweckbestimmung enthalten (Kirche, Pastorat, Kindergarten), ohne dass damit eigenständige Objekte dargestellt werden sollen. Sind diese Attribute als Symbole im FNP auf einer Gemeinbedarfsfläche im Originalplan enthalten, müssen diese als Präsentationsobjekt erfasst werden. Wenn hingegen z.B. eine Kirche in einem Wohngebiet als Symbol dargestellt wird, handelt es sich um ein Darstellungsobjekt und muss als solches erfasst werden.

Punktförmige Symbole, die einer Fläche zugeordnet sind und die Zweckbestimmung(en) der Fläche visualisieren, werden in der Zweckbestimmung der Fläche erfasst und zur besseren Begutachtung durch die Kommune mit zusätzlichen punktförmigen Präsentationsobjekten (XP_PPO) zur Verortung versehen; Sie sind demnach keine Punktobjekte.

Diese nur der Visualisierung von Zweckbestimmungen einer Fläche dienende Symbole (z.B. alle Baugebiete aus Kapitel 1 PlanZVO oder ergänzende Symbole für flächenhaft dargestellte Altlastenverdachtsflächen) müssen nicht an derselben Position wie im Plan platziert werden. Dies gilt jedoch nicht für Symbole, die im Sinne des Planers eine bestimmte Position von Objekten markieren sollen sowie für Symbole, die als Ersatz für eine nicht sinnvoll darstellbare kleine Fläche verwendet werden.

Bei Zweifeln darüber, ob eine konkrete Position gemeint ist, ist das fragliche Symbol an die jeweilige, der Originalfassung entsprechende Stelle zu übernehmen.

Darstellungsobjekte (also eigenständige Punktsymbole ohne zugeordnete Fläche) werden als punktförmige Plan-Objekte (Punktobjekte) erfasst. Ein Zuordnungspfeil für den Bezug des Namens zu einem Objekt als sog. Visualisierungsgeometrie ist nicht zu erfassen.

4.3. Weitere Vorgaben

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Ortsbezug der Stellungnahme

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