Planungsdokumente: Testverfahren Weisendorf 250313

Begründung

1.6.6. Immissionsschutz

Wird im weiteren Verfahren ergänzt.

1.6.7. Erschließung, Ver- und Entsorgung

1.6.7.1. Verkehrliche Erschließung

Die Erschließung des Gebiets erfolgt einerseits über eine im Osten situierte Zufahrt von der Gerbersleite zum Planungsgebiet. Die Zufahrt befindet sich auf einer öffentlichen Fläche (Fl.Nr. 68), welche im Eigentum des Marktes Weisendorf steht. Der Bereich wird daher als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Andererseits besteht bereits im Norden eine Zufahrt auf das Grundstück mit der Fl.nr. 248/1 über eine öffentliche Straßenverkehrsfläche (Fl.Nr. 247/5). Ebenfalls auf öffentlichem Grund im Norden befinden sich Stellplätze. Jene Stellplätze auf der Fl.Nr. 248 befinden sich auf privatem Grund und werden über die öffentliche Straßenverkehrsfläche erreicht. Die Erlanger Straße bzw. Staatsstraße 2259 wird von der öffentlichen Straßenverkehrsfläche mit der Fl.Nr. 247/5 über die bereits bestehende Zufahrt nordwestlich des Planungsgebiets erreicht.

Die Binnenerschließung erfolgt über ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht. Daher wird innerhalb der als mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastend Fläche ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in einer Breite von 5,5 m zugunsten des Anrainerverkehrs der Fl.Nr. 248, 248/3 und künftiger Teilflächen sowie ein Geh- und Fahrrecht zugunsten des Freistaates Bayern festgesetzt. Der auf dem südlichen Teil des Grundstücks mit der Fl.Nr. 248 wohnende Grundstückseigentümer sowie der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl.Nr. 248/3 erreichen dadurch ihr Wohngebäude.

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