Planungsdokumente: Testverfahren Weisendorf 250313

Begründung

1.6.7.2. Abwasserbeseitigung, Entwässerung

Das auf privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist in die Regenrückhaltebecken einzuleiten, nach Möglichkeit zu versickern und gedrosselt in die bestehenden Leitungstrassen für Regen- und Schmutzwasserableitung einzuleiten. Die bestehenden Leitungstrassen verlaufen im Osten sowie im Süden des Planungsgebiets. Die in Richtung Süden leicht abfallende Lage des Grundstücks begünstigt eine Einleitung in das im Süden befindliche Regenrückhaltebecken.

Bei der Versickerung von Niederschlagswasser sind die Vorschriften der Niederschlagswas-serfreistellungsverordnung (NWFreiV) und technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in Grundwasser (TRENGW) zu beachten. Bei der Beseitigung von anfallendem Niederschlagswasser sind die aktuell geltenden Regel-werke (insbesondere DWA A 102, DWA A 138 und DWA M 153) zu beachten.

Oberflächenwasser darf der Erlanger Straße (ST 2259) nicht zugeführt werden. Die Wirksamkeit der Straßenentwässerung darf nicht beeinträchtigt werden.

Stellplätze auf den Grundstücken sind versickerungsfähig (z.B. als Rasengittersteine, Schotterrasen, Drainpflaster oder Pflaster mit breiten Rasenfugen) auszubilden.

1.6.7.3. Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze

Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Garagen im Sinne des § 12 BauNVO und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von jeweils bis zu 100 m² zulässig.

Die Anzahl und Gestaltung der Stellplätze sind entsprechend der jeweils gültigen Fassung der „Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen (Garagen- und Stellplatzsatzung – GaStS)“ des Marktes Weisendorf herzustellen.

Im Gewerbegebiet ist die Errichtung von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ausschließlich innerhalb der als Flächen für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung Stellplätze (St) festgesetzten Flächen zulässig.

1.6.8. Flächenbilanz

Tabelle 1: Flächenbilanz Geltungsbereich

FlächennutzungFlächeAnteil
Gewerbegebiet51.082 m²92 %
Öffentliche Straßenverkehrsfläche972 m²2 %
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung526 m²1 %
Private Grünfläche (Sickerbecken, Gräben, Versickerungsmulden, Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen)2.189 m²4 %
Öffentliche Grünfläche408 m²1 %
Fläche gesamt55.177 m²100 %
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