SuedlichDerStinnesstraße_Test
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde 1_Fachplan-AdminDie prosperierende Entwicklung der Stadt Ingolstadt erzeugt weiterhin einen starken Druck auf den Wohnungsmarkt und bedingt aktuellen Handlungsbedarf. Daher soll das im Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 114 M Ä I „An der Stinnesstraße“ festgesetzte Kerngebiet zwischen Hans-Stuck-Straße, Stinnesstraße und Richard-Wagner-Straße zukünftig als Urbanes Gebiet gem. § 6a BauNVO ausgewiesen werden. Der Wohnanteil soll maximal 70 % der Geschossfläche betragen, um der Lage angemessene öffentlichkeitswirksame Nutzungen mit unterbringen zu können und einen lebendigen Stadtbaustein an der Schnittstelle zwischen Piuspark, Wohnungsbau und angrenzenden Einzelhandelsnutzungen zu schaffen. Bereits mit dem Grundsatzbeschluss V0125/18 wurden diese Eckpunkte im Ausschuss für Stadtentwicklung, Ökologie und Wirtschaftsförderung mit allen Stimmen befürwortet und im Stadtrat am 20.03.2018 einstimmig genehmigt.
Hierzu wurde beschlossen, dass ein konkretes Plankonzept vorliegen muss, um das Bauleit-planverfahren gemäß dem Grundsatzbeschluss zu starten. Dafür hatte die Grundstückseigentümerin ein Bewerber/Bieterverfahren ausgeschrieben. Es gab mehrere Planungsanläufe mit Kaufinteressenten, von denen ein Konzept im Oktober 2018 im Gestaltungsbeirat vorgestellt wurde. Es wurde jedoch nicht weiterverfolgt.
Um für zukünftige Bieter als Käufer mehr Rechtssicherheit zu schaffen, sollen die planungs-rechtlichen Grundlagen zur Änderung in ein Urbanes Gebiet (MU) mit anderer Nutzungsmischung geschaffen werden.
Stadtplanungsamt Ingolstadt