Forchheim_BP_Neue Kläranlage Änderung

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 25.05.2023 die Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 9/1-1 beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist mit der Planzeichnung und der Planbegründung in der Zeit vom

22.01.2024 – 21.02.2024

Digital/ online zur Einsicht bereitgestellt.

Zurzeit werden die Flächen im Bebauungsplan 9/1 als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Kläranlage festgesetzt. Ziel ist daher, die Art der baulichen Nutzung in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Kommunalbetriebe“ zu ändern, um den Bedarf an notwendigen Lagerplätzen für öffentliche Baumaßnahmen zu decken.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist mit der Planzeichnung und der Planbegründung in der Zeit vom

22.01.2024 – 21.02.2024

Digital/ online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter

https://www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/

eingesehen werden.

Zudem liegt der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit den aufgeführten zugehörigen Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung während der allgemein bekannten Dienstsunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts, gläserne Tür, Eingang zum Stadtplanungsamt) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Frau Koepf (09191/714-478) oder Herrn Vielberg (09191/714-302) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummern vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen.

Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.