Forchheim_BP_Neue Kläranlage Änderung

Forchheim

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Gemeinde 2_Fachplan-Admin

Die Stadt Forchheim und die Stadtwerke Forchheim benötigen für ihre Baustellen Lagerflächen, auf denen das ausgebaute Material, bevor dieses wieder eingebaut oder entsorgt wird, (zwischen-)gelagert werden kann.

Die aktuellen Lagerplätze reichen in ihrer Kapazität nicht mehr aus. Zudem sind diese teilweise im planungsrechtlichen Außenbereich, wenn überhaupt, nur temporär zulässig. Aus diesem Grund soll gemeinsam mit den Stadtwerken Forchheim ein Lagerplatz errichtet und planungsrechtlich langfristig gesichert werden. Der Lagerplatz soll auf dem Gelände der Kläranlage Forchheim umgesetzt werden. Dies hat verschiedene Vorteile. Einerseits sind die Stadtwerke mit der Kläranlage und die Stadt Forchheim mit dem Bauhoflager mit entsprechender Infrastruktur vor Ort vertreten und andererseits gibt es dort bereits den Bebauungsplan 9/1 „Neue Kläranlage“, der ein großzügiges Baufeld festsetzt. Dies hängt damit zusammen, dass die Kläranlage größer geplant als sie schließlich gebaut wurde. Daher stehen hier Flächen zur Verfügung, die planungsrechtlich bereits als versiegelt gelten und somit keine „neuen“ Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden müssten.

Zurzeit werden die Flächen im Bebauungsplan 9/1 als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Kläranlage festgesetzt. Lagerplätze sind daher aktuell nicht zulässig.

Ziel ist daher, die Art der baulichen Nutzung in ein sonstiges Sondergebiet „Kommunalbetriebe“ zu ändern. Um den Bedarf an Lagerplätze für öffentliche Baumaßnahmen zu decken.

Frau Eva Koepf

Amt für Stadt- und Verkehrsplanung

Sachgebiet Bauleitplanung, Stadtsanierung und Förderung

Tel: +49 (0) 9191 / 714 – 478

eMail: planung@forchheim.de

Große Kreisstadt Forchheim • Stadtplanungsamt • Birkenfelderstr. 2-4 • 91301 Forchheim

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 25.05.2023 die Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 9/1-1 beschlossen.

Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist mit der Planzeichnung und der Planbegründung in der Zeit vom

22.01.2024 – 21.02.2024

Digital/ online zur Einsicht bereitgestellt.

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