Forchheim_BP_Neue Kläranlage Änderung
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Gemeinde 2_Fachplan-AdminDie Stadt Forchheim und die Stadtwerke Forchheim benötigen für ihre Baustellen Lagerflächen, auf denen das ausgebaute Material, bevor dieses wieder eingebaut oder entsorgt wird, (zwischen-)gelagert werden kann.
Die aktuellen Lagerplätze reichen in ihrer Kapazität nicht mehr aus. Zudem sind diese teilweise im planungsrechtlichen Außenbereich, wenn überhaupt, nur temporär zulässig. Aus diesem Grund soll gemeinsam mit den Stadtwerken Forchheim ein Lagerplatz errichtet und planungsrechtlich langfristig gesichert werden. Der Lagerplatz soll auf dem Gelände der Kläranlage Forchheim umgesetzt werden. Dies hat verschiedene Vorteile. Einerseits sind die Stadtwerke mit der Kläranlage und die Stadt Forchheim mit dem Bauhoflager mit entsprechender Infrastruktur vor Ort vertreten und andererseits gibt es dort bereits den Bebauungsplan 9/1 „Neue Kläranlage“, der ein großzügiges Baufeld festsetzt. Dies hängt damit zusammen, dass die Kläranlage größer geplant als sie schließlich gebaut wurde. Daher stehen hier Flächen zur Verfügung, die planungsrechtlich bereits als versiegelt gelten und somit keine „neuen“ Flächen im Außenbereich in Anspruch genommen werden müssten.
Zurzeit werden die Flächen im Bebauungsplan 9/1 als Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Kläranlage festgesetzt. Lagerplätze sind daher aktuell nicht zulässig.
Ziel ist daher, die Art der baulichen Nutzung in ein sonstiges Sondergebiet „Kommunalbetriebe“ zu ändern. Um den Bedarf an Lagerplätze für öffentliche Baumaßnahmen zu decken.
Frau Eva Koepf
Amt für Stadt- und Verkehrsplanung
Sachgebiet Bauleitplanung, Stadtsanierung und Förderung
Tel: +49 (0) 9191 / 714 – 478
eMail: planung@forchheim.de
Große Kreisstadt Forchheim • Stadtplanungsamt • Birkenfelderstr. 2-4 • 91301 Forchheim
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat am 25.05.2023 die Einleitung des Änderungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 9/1-1 beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes ist mit der Planzeichnung und der Planbegründung in der Zeit vom
22.01.2024 – 21.02.2024
Digital/ online zur Einsicht bereitgestellt.
WeiterlesenPlanbegründung
Umweltbericht
Gutachten
hier können Sie alle erstellten Gutachten und Untersuchungen einsehen.