Planungsdokumente: 251K Bauhof Bamberg

Begründung

3.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes

Das Plangebiet liegt in der „Südflur“ im südöstlichen Stadtgebiet von Bamberg westlich der Forchheimer Straße und östlich des Main-Donau-Kanals. Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. 4407, 4407/1, 4405 (Teilbereich), 4406 (Teilbereich) und 4406/14 (Teilbereich) und hat eine Größe von ca. 20.700 m². Das Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes wurde in den vergangenen Jahren zeitweise als Corona-Testzentrum genutzt.

Die angrenzenden Flächen sind überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Nördlich schließen sich die Anbauflächen der bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) an. Südlich befinden sich die Betriebs- und Lagerflächen eines Straßenbau-Unternehmens und östlich ein Gartenbau-Unternehmen und weiter östlich die BROSE-Arena samt Parkplatz.

Das Gelände des ehem. Bundessortenamts ist derzeit über die Straße „In der Südflur“ und über eine schmale Stichstraße von der Straße „Am Sendelbach“ aus erschlossen. Die schmale Stichstraße von der Straße „Am Sendelbach“ soll zukünftig nur noch vorübergehend genutzt werden und nicht als Hauptzufahrt dienen.

3.2 Planerische Vorraussetzungen

Im Flächennutzungsplan stellt der Teilplan ‚Art der Nutzung‘ den Bereich des ehem. Bundessortenamts als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Forschungseinrichtung dar. Der südliche Bereich ist als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Zu allen Seiten grenzen Flächen für die Landwirtschaft an.

Der Teilplan ‚Landschaftsplan‘ des Flächennutzungsplanes stellt den Bereich als Landwirtschaftliche Fläche und Beregnungsfläche für den Erwerbsgartenbau dar, ebenso die umliegenden Flächen bis zur Forchheimer Straße. Der Gebäudebestand ist als Gemeinbedarfseinrichtung - Forschungseinrichtung dargestellt. Südwestlich des Plangebiets verläuft der regionale Grünzug entlang des Main-Donau-Kanals.

3.3 Rechtliche Ausgangslage

Innerhalb des Geltungsbereichs ist kein Bebauungsplan vorhanden.

Südlich des Geltungsbereichs setzt der Bebauungsplan Nr. 251 E (Rechtskraft 1994) Flächen zur Errichtung von Kleingärten fest. Der Bebauungsplan 251 F (Rechtskraft 1999) weist nördlich der Straße „In der Südflur“ ein Sondergebiet für eine Mehrzweckhalle und einen öffentlichen Parkplatz aus. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 251 G, das auf die Entwicklung eines Messe- und Ausstellungsgeländes in Ergänzung zur Mehrzweckhalle abzielte, wird nicht mehr weiterverfolgt. Der Baulinienplan Nr. 251 A von 1960, der den Straßenverlauf der Südflur und Gärtneranwesen festsetzt, wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof für funktionslos und damit für unwirksam erklärt.

Südlich der Straße „In der Südflur“ liegt der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 251 I der die Errichtung eines BHKWs mit Hackschnitzelanlage der Stadtwerke vorsieht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden wurde Ende 2021 durchgeführt. Derzeit wird das technische Konzept durch die Stadtwerke überarbeitet und dann das Verfahren fortgeführt.

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