Planungsdokumente: 251K Bauhof Bamberg

Begründung

3.4. Eigentumsverhältnisse

Die Fläche des ehemaligen Bundessortenamts Fl. Nr. 4407/1 befindet sich im Eigentum der Stadt Bamberg. Die für die Erweiterung des Gartenamts angedachte Fl. Nr. 4407 ist im Eigentum der Bürgerspital-Stiftung Bamberg. Ebenso der für die neue Erschließung erforderliche Grundstücksteil der Fl. Nr. 4406 an der Forchheimer Straße. Der weitere Straßenverlauf führt über die Fl. Nr. 4405, welche sich im Eigentum des Freistaats Bayerns befindet. Der Teilbereich der Fl. Nr. 4406/14 ist im Eigentum der Handwerkskammer für Oberfranken.

4. Entwicklungsperspektive Bamberg Süd

Die vom Stadtplanungsamt 2021 erarbeitete „Entwicklungsperspektive Bamberg Süd“ gliedert den Bereich Bamberg Süd in verschiedene Nutzungsschwerpunkte um bereits geplante und vor allem auch künftige Vorhaben sinnvoll zu platzieren und somit eine geordnete räumliche Entwicklung zu gewährleisten.

Neben Flächen für eine zukünftige bauliche Entwicklung entlang der Forchheimer Straße und südlich des Münchner Rings werden auch nicht bebaubare Flächen definiert. Die Entwicklungsperspektive sieht eine Stärkung der Grün- und Freizeitachse bzw. des regionalen Grünzugs entlang des Main-Donau-Kanals vor.

Die übergeordnete verkehrliche Erschließung soll zukünftig über zwei Abzweige von der Forchheimer Straße aus erfolgen, so dass die Grün- und Freizeitachse entlang des Kanals entlastet wird und die Straße „Am Sendelbach“ vorrangig dem Fuß- und Radverkehr zur Verfügung steht. Der eine Abzweig soll in Verlängerung der Gereuthstraße auf die Straße „In der Südflur“ durchbinden. Der andere Abzweig soll zur Erschließung des HWK-Vorhabens errichtet werden und auch den neuen Standort des Gartenamts andienen.

Mit dem Ausbildungszentrum der HWK und der Verlagerung des Bamberg Service - Abteilung Grünanlagen werden neben der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) weitere Flächen für den Gemeinbedarf in der Südflur verortet. Südlich der Brose-Arena und an der Straße "In der Südflur" sieht die Entwicklungsperspektive Bamberg Süd gewerbliche Bauflächen vor. In diesem Bereich soll auch das BHKW der Stadtwerke platziert werden.

Die Entwicklung der Südflur wird auch in dem ersten Plankonzept zur Gesamt-fortschreibung des Flächennutzungsplanes abgebildet werden, das im ersten Quartal 2024 vorliegen soll. Da es sich bei den Vorhaben des Bamberg Service und der Handwerkskammer jedoch um Planungen mit konkretem Zeitplan handelt werden diese Bereiche vorab durch zwei Bebauungsplanverfahren mit paralleler Flächennutzungsplan-Änderung entwickelt.

5. Planungskonzept

Die Haupterschließung des Bamberg Service – Abteilung Grünanlagen soll zukünftig von der Forchheimer Straße aus erfolgen. Hierfür sieht der Bebauungsplan gemäß der Entwicklungsperspektive Bamberg Süd eine neue Erschließungsstraße von der Forchheimer Straße aus vor, welche eine L-förmige Anbindung an die Südflur herstellt. Diese Straße ist auch für die zukünftige Erschließung des angrenzenden Neubaus der Handwerkskammer erforderlich.

Der zukünftige Standort der Abteilung Grünanlagen wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Bauhof“ ausgewiesen. Das Baufeld umfasst die Bestandsgebäude und sieht auch Erweiterungsflächen vor. Die Anordnung von Stellplätzen ist innerhalb der Baurahmen zulässig. Die Flächen für Stellplätze samt deren Zufahrten sind in die Grundfläche mit einzurechnen. Die GRZ beträgt 0,8. Maximal sind zwei Geschosse zulässig. Für die Ermittlung der Abstandsflächen ist von einem Gewerbegebiet gemäß § 8

BauNVO auszugehen.

Die erforderlichen Ausgleichsflächen sollen in einer privaten Grünfläche an der westlichen Grenze des Geltungsbereichs angeordnet werden. Der genaue Bedarf ist im weiteren Verfahren im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung zu ermitteln. Voraussichtlich sind zusätzlich noch externe Ausgleichsflächen erforderlich. Zur Eingrünung des Grundstücks sind Baumpflanzungen festgesetzt.

Im Bereich der zukünftigen Straßeneinmündung in die Straße „In der Südflur“ befindet sich eine Trafostation, die in Richtung süden verschoben werden muss.

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