Planungsdokumente: 251K Bauhof Bamberg

Begründung

6. Umweltbelange

Im regulären Bebauungsplanverfahren nach § 2 BauGB ist eine Prüfung der Umweltbelange, inklusive eines Umweltberichtes erforderlich. In diesem muss aufgezeigt werden, wie sich die beabsichtigte Planung auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft und Erholung sowie Mensch und Gesundheit auswirkt. Die Untersuchung wird im weiteren Verfahren von Bamberg Service in Auftrag gegeben und liegt dann im nächsten Verfahrensschritt der Veröffentlichung gem § 3 Abs. 2 BauBG mit öffentlicher Auslegung vor.

7. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Durch eine spezielle artenschutzfachliche Prüfung (saP) muss überprüft werden, ob geschützte Tier- und Pflanzenarten innerhalb des Geltungsbereichs vorhanden sind.

Die saP wurde vom Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH (Bayreuth) für das zukünftige Grundstück der Abteilung Grünanlagen bereits in der Vegetationsperiode 2022 durchgeführt.

Im Untersuchungsgebiet, dem Gelände des ehemaligen Bundessortenamtes in Bamberg, Am Sendelbach 35, wurden im Jahr 2022 an saP-relevanten Arten einige in oder unter Gebüschen brütende Vogelarten ermittelt. Offene Bodenstellen oder sandige Stellen fehlen. Für Zauneidech-sen ist das UG kein geeignetes Habitat. Nester der Haselmaus wurden nicht gefunden.

Das Planungsvorhaben führt nicht zu den Verbotstatbeständen des speziellen Artenschutzrechts, wenn spezifische Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen durchgeführt werden.

Ein Verstoß gegen die Verbote des § 44 BNatSchG liegt bei Durchführung folgender Vermeidungs-maßnahmen nicht vor:

V1: Durchführung von erforderlichen Baumfällungen, Gehölzentfernungen und Be-räumungsmaßnahmen zur Vorbereitung des Baufeldes außerhalb der Brutzeit dieser Vogelart (nicht von Anfang März bis Ende August). Baumfällungen und Ge-hölzentfernungen sind nach § 39 (5) BNatSchG nur vom 1.10. bis 28.2. zulässig.

Durchführung von erforderlichen Beräumungsmaßnahmen zur Vorbereitung des Baufeldes oder Baustelleneinrichtungen außerhalb der Brutzeit von Vogelarten (nicht von Anfang März bis Ende Juli), d.h. Beginn der Baumaßnahmen also vor März oder ab Anfang August.

Da – beim gegenwärtigen Planungsstand – Gehölze (Gebüsch, Baumhecke) auf der Westseite der Planungsfläche nicht entfernt werden, sind keine CEF-Maßnahmen notwendig.

Das Gutachten ist Gegenstand der Unterlagen. Im weiteren Verfahren muss noch eine Untersuchung im Bereich der geplanten Straßenverkehrsflächen erfolgen.

8. Immissionsschutz

Ob die Erstellung einer Schalltechnischen Untersuchung erforderlich ist, wird im Rahmen der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange geklärt werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: