4. Anforderungen an die Erfassung bzw. Konvertierung der Bauleitpläne
Die XPlanung-konforme vollvektorielle Digitalisierung erfasst alle Inhalte eines Bauleitplans. Die analoge Planungsgrundlage wird objektbezogen erfasst, d.h. die Konturen eines Objektes werden nach den geometrischen Vorgaben erstellt. Alle weiteren optischen Symbole und Texte aus der analogen Planungsgrundlage, die zu diesem Objekt gehören, werden als Attribute an dieses Objekt angehängt, einschließlich den Informationen aus der Legende. Die Eingabe der Attribute erfolgt auf Basis der im XPlanung-Standard zur Verfügung gestellten Auswahllisten (Enumerationen). Bei der Erfassung aller Inhalte muss ein Rechtscharakter angegeben werden. Mit XPlanung werden keine Vorgaben zur Visualisierung abgebildet. Auf die erfassten Objekte können vordefinierte Visualisierungsvorschriften angewendet werden.
Für die Klärung von technischen Problemen und Konflikten in Einzelfällen ist eine Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Kommune vorzunehmen sowie im Bedarfsfall die XLeitstelle einzubeziehen. Zur Gewährleistung eines auch im Hinblick auf künftige Planerfassungen einheitlichen Vorgehens führt der Auftragnehmer eine fortschreibungsfähige Liste mit speziellen Erfassungsregeln, die im Rahmen der Projektbearbeitung erforderlich und angewendet werden.
Im folgenden Kapitel werden diese Anforderungen in einigen Bereichen näher erläutert und genauer spezifiziert. Die Erläuterungen und Anforderungen konzentrieren sich im derzeitigen Einführungsstadium des X-Planung-Standards in einigen Kapiteln auf die Anwendung in Bezug auf Flächennutzungspläne. Für Bebauungspläne gelten die Anforderungen analog. Sofern diese für die Detailtiefe eines Bebauungsplans nicht ausreichen, ist das Pflichtenheft entsprechend zu ergänzen und fortzuschreiben. Im Zweifel gelten die Empfehlungen und Maßgaben aus dem XPlanung-Leitfaden der XLeitstelle.