Planungsdokumente: FNP Deiningen

Begründung- Musterpflichtenheft

4. Anforderungen an die Erfassung bzw. Konvertierung der Bauleitpläne

Die XPlanung-konforme vollvektorielle Digitalisierung erfasst alle Inhalte eines Bauleitplans. Die analoge Planungsgrundlage wird objektbezogen erfasst, d.h. die Konturen eines Objektes werden nach den geometrischen Vorgaben erstellt. Alle weiteren optischen Symbole und Texte aus der analogen Planungsgrundlage, die zu diesem Objekt gehören, werden als Attribute an dieses Objekt angehängt, einschließlich den Informationen aus der Legende. Die Eingabe der Attribute erfolgt auf Basis der im XPlanung-Standard zur Verfügung gestellten Auswahllisten (Enumerationen). Bei der Erfassung aller Inhalte muss ein Rechtscharakter angegeben werden. Mit XPlanung werden keine Vorgaben zur Visualisierung abgebildet. Auf die erfassten Objekte können vordefinierte Visualisierungsvorschriften angewendet werden.

Für die Klärung von technischen Problemen und Konflikten in Einzelfällen ist eine Abstimmung zwischen Auftragnehmer und Kommune vorzunehmen sowie im Bedarfsfall die XLeitstelle einzubeziehen. Zur Gewährleistung eines auch im Hinblick auf künftige Planerfassungen einheitlichen Vorgehens führt der Auftragnehmer eine fortschreibungsfähige Liste mit speziellen Erfassungsregeln, die im Rahmen der Projektbearbeitung erforderlich und angewendet werden.

Im folgenden Kapitel werden diese Anforderungen in einigen Bereichen näher erläutert und genauer spezifiziert. Die Erläuterungen und Anforderungen konzentrieren sich im derzeitigen Einführungsstadium des X-Planung-Standards in einigen Kapiteln auf die Anwendung in Bezug auf Flächennutzungspläne. Für Bebauungspläne gelten die Anforderungen analog. Sofern diese für die Detailtiefe eines Bebauungsplans nicht ausreichen, ist das Pflichtenheft entsprechend zu ergänzen und fortzuschreiben. Im Zweifel gelten die Empfehlungen und Maßgaben aus dem XPlanung-Leitfaden der XLeitstelle.

4.1. Allgemeine Vorgaben

4.1.1. XPlanGML-Version

Der XPlanung-Standard wird seit 2003 entwickelt und erfährt laufend Anpassungen, die sich durch die Veröffentlichung neuer Versionen manifestieren. Die Versionshistorie und die aktuelle Version sind unter folgender URL aufrufbar:

http://xleitstelle.de/xplanung/releases-xplanung

Zum Entwurfsstand des Pflichtenheftes (Juli 2022) liegt die XPlanung in der Version 6.0.1 vor. Die Erzeugung der Austauschdaten der Bauleitpläne hat auf Basis der Spezifikation der aktuellsten Version zu erfolgen. Im Falle von Versionskonflikten bezüglich erforderlicher Komponenten, der eingesetzten Software oder ggf. des Validators kann in Abstimmung mit dem Auftraggeber auf eine niedrigere Version ausgewichen werden. Die Vorgaben des gewählten Standards, die in den Dokumenten (Datenmodell, Objektartenkatalog, Konformitätsbedingungen sowie Struktur und Konzepte) beschrieben wurden, sind einzuhalten. Die genannten Dokumente sind unter folgender URL aufrufbar:

https://xleitstelle.de/xplanung/releases

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: