Der Planinhalt des Bauleitplans basiert auf der zum Zeitpunkt der Planaufstellung zur Verfügung stehenden Kartengrundlage, die aus heutiger Sicht veraltet sein kann. Deshalb können Unterschiede und ggf. auch Widersprüche zwischen Planrecht und aktueller Kartengrundlage auftreten.
Die Digitalisierung der Planinhalte soll möglichst widerspruchsfrei auf den aktuellen Geobasisdaten dargestellt werden. Dabei werden die Planinhalte nach dem ursprünglichen planerischen Willen auf die aktuellen Geobasisdaten übertragen.
Bei der Digitalisierung der flächenhaften Darstellungen des Bauleitplans gilt der Grundsatz, dass nur in den Bereichen die Geometrien der aktuellen ALKIS-Flurstücke übernommen werden sollen, in denen augenscheinlich davon auszugehen ist, dass die Darstellung des Bauleitplans mit den Geometrien der ALKIS-Flurstücke deckungsgleich ist bzw. deckungsgleich sein soll. Überall dort, wo die Darstellung des Bauleitplans deutlich erkennbar und bewusst von den Flurstücksgrenzen abweicht (und erkennbar ist, dass keine Ungenauigkeiten bei der Georeferenzierung vorliegen), muss die von den Flurstücksgrenzen abweichende Darstellung digitalisiert werden.
Bei Auftretenden Widersprüchen oder Unklarheiten ist eine Abstimmung mit der Kommune erforderlich. Hierzu soll der Auftragnehmer einen sinnvollen Vorschlag unterbreiten. Darüber hinaus können vermeintliche Fehler in der Planzeichnung vom Auftragnehmer dokumentiert und der Gemeinde für eine spätere Korrekturänderung des Bauleitplans zur Verfügung gestellt werden.
Sofern eine Klärung nicht möglich ist, soll für jede Fläche mit unbestimmtem Grenzverlauf im XPlan-Attributfeld die textliche Ergänzung „Fläche mit unbestimmten Grenzverlauf“ eingetragen werden.
Die Übertragung der Planinhalte soll durch Personen mit stadtplanerischem Sachverstand erfolgen oder kontrolliert werden.