Planungsdokumente: FNP Deiningen

Begründung- Musterpflichtenheft

4.1.8. Erfassung von nachrichtlichen Übernahmen, Hinweisen und Kennzeichnungen

Durch nachrichtliche Übernahmen, Hinweise und Kennzeichnungen werden vorhandene Planungen und sonstige Nutzungsregelungen anderer Planungsträger ergänzend zu den Bauleitplan-Darstellungen nach § 5 Abs.2 BauGB visualisiert bzw. „nachrichtlich übernommen“ (vgl. § 5 Abs. 4 und 5 BauGB).

Nachrichtliche Übernahmen, Hinweise und Kennzeichnungen, die innerhalb einer Geltungsbereichsgrenze eines Bauleitplans liegen, sind zu digitalisieren. Die entsprechende Unterscheidung ist durch das Attribut Rechtscharakter zu spezifizieren. Bei Unterscheidungsproblemen soll eine Abstimmung mit der Kommune gesucht werden. Sollte keine Unterscheidung möglich sein, werden nachrichtliche Übernahmen, Vermerke, Kennzeichnungen und Hinweise undifferenziert als nachrichtliche Übernahmen aufgenommen.

4.1.9. Erfassung von textlichen Darstellungen (FNP)

Ein Flächennutzungsplan setzt sich aus zeichnerischen Darstellungen (Planzeichnung) und in Einzelfällen auch aus textlichen Darstellungen (z.B. Immissionsschutzregelung) zusammen. Letztere sind in der Regel Bestandteile der Legende.

Auch textliche Darstellungen des FNP sind vollständig als FP-Textabschnitt zu erfassen. Die Erforderlichkeit der Erfassung aller weiteren Texte wie Umwelt- oder Erläuterungsberichte soll bedarfsgerecht im Einzelfall geprüft und mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.

4.1.10. Abweichungen der Plandarstellungen von der aktuellen Situation

Der Planinhalt des Bauleitplans basiert auf der zum Zeitpunkt der Planaufstellung zur Verfügung stehenden Kartengrundlage, die aus heutiger Sicht veraltet sein kann. Deshalb können Unterschiede und ggf. auch Widersprüche zwischen Planrecht und aktueller Kartengrundlage auftreten.

Die Digitalisierung der Planinhalte soll möglichst widerspruchsfrei auf den aktuellen Geobasisdaten dargestellt werden. Dabei werden die Planinhalte nach dem ursprünglichen planerischen Willen auf die aktuellen Geobasisdaten übertragen.

Bei der Digitalisierung der flächenhaften Darstellungen des Bauleitplans gilt der Grundsatz, dass nur in den Bereichen die Geometrien der aktuellen ALKIS-Flurstücke übernommen werden sollen, in denen augenscheinlich davon auszugehen ist, dass die Darstellung des Bauleitplans mit den Geometrien der ALKIS-Flurstücke deckungsgleich ist bzw. deckungsgleich sein soll. Überall dort, wo die Darstellung des Bauleitplans deutlich erkennbar und bewusst von den Flurstücksgrenzen abweicht (und erkennbar ist, dass keine Ungenauigkeiten bei der Georeferenzierung vorliegen), muss die von den Flurstücksgrenzen abweichende Darstellung digitalisiert werden.

Bei Auftretenden Widersprüchen oder Unklarheiten ist eine Abstimmung mit der Kommune erforderlich. Hierzu soll der Auftragnehmer einen sinnvollen Vorschlag unterbreiten. Darüber hinaus können vermeintliche Fehler in der Planzeichnung vom Auftragnehmer dokumentiert und der Gemeinde für eine spätere Korrekturänderung des Bauleitplans zur Verfügung gestellt werden.

Sofern eine Klärung nicht möglich ist, soll für jede Fläche mit unbestimmtem Grenzverlauf im XPlan-Attributfeld die textliche Ergänzung „Fläche mit unbestimmten Grenzverlauf“ eingetragen werden.

Die Übertragung der Planinhalte soll durch Personen mit stadtplanerischem Sachverstand erfolgen oder kontrolliert werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
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