Planungsdokumente: Forchheim_FNP Änderung Forchheim Nord Gewerbegebiet Breite

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Inhaltsverzeichnis

Umweltbericht

2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung

Gemäß §1 (6) Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

Die Vorgehensweise erfolgt nach dem Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung „Der Umweltbericht in der Praxis“, ergänzte Fassung 2007) und dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2. erweiterte Auflage Januar 2003). Da für größere Baugebiete die vereinfachte Vorgehensweise nicht angezeigt ist werden die Arbeitsschritte nach dem Regelverfahren (Nr. 3.2) angewendet.

2.1 Erfassen und Bewerten von Natur und Landschaft

Zur Beurteilung des derzeitigen Umweltzustandes und der einzelnen Schutzgüter fanden mehrfach Begehungen statt. Die Beurteilung des Eingriffs auf die verschiedenen Schutzgüter erfolgt verbal-argumentativ.

2.1.1 Naturraum

Forchheim liegt in der Naturraum-Haupteinheit „Fränkisches Keuper-Liasland“, D 59, im Vorland der nördlichen Frankenalb und grenzt unmittelbar an die Fränkische Alb/nördliche Frankenalb an.

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