2 Bestandsaufnahme, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung
Gemäß §1 (6) Nr. 7 BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Insbesondere die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
Die Vorgehensweise erfolgt nach dem Leitfaden zur Umweltprüfung in der Bauleitplanung „Der Umweltbericht in der Praxis“, ergänzte Fassung 2007) und dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2. erweiterte Auflage Januar 2003). Da für größere Baugebiete die vereinfachte Vorgehensweise nicht angezeigt ist werden die Arbeitsschritte nach dem Regelverfahren (Nr. 3.2) angewendet.