2.1.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Die im Gebiet vorhandenen sandigen Lebensräume sind aus naturschutzfachlicher Sicht zur Ansiedlung seltener Tier- und Pflanzenarten hochinteressant, nur kleine Teile davon sind allerdings nicht landwirtschaftlich genutzt und überprägt. Ebenso werden Teile der potentiellen Auenstandorte versiegelt,
Für die Ausweisung des Gewerbegebietes „Breite Süd“ wird derzeit eine spezielle arten-schutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt. Die Auswertung vorhandener Daten aus Arten-schutzkartierungen gibt wenig Hinweise auf vorkommende Arten. Innerhalb des Geltungsbereiches sind lediglich Randbereiche als Nahrungsfläche für den Weißstorch kartiert. Nördlich des Geltungsbereiches wurden 1998 Rebhühner durch die Artenschutzkartierung und im Jahr 2000 durch die Brutvogelkartierung erfasst.
Aufgrund der vorhandenen Ausstattung ist mit einer Nutzung des Lebensraumes als Nah-rungs-, Jagd- und Fortpflanzungshabitat durch Arten der Agrarlandschaft zu rechnen (Feldhase, bodenbrütende Vogelarten wie z. B. die Feldlerche). Auch Greifvögel (z.B. Turmfalken und heckenbrütende Vogelarten finden hier Lebens- und Nahrungsraum. Bewohner von Randstrukturen wie z. B. die Zauneidechse und das zahlreiche Vorkommen der Feldgrille (Gryllus campestris) im Frühjahr/Sommer 2019 unterstreichen den trockenen und extensiven Charakter des Gebietes.
Geschützte oder seltene Pflanzenarten kommen im Geltungsbereich nicht vor. In der Bio-topkartierung wurde Extensivgrünland erfasst. (Beschreibung siehe 5.5.1). Aufschlüsse über das Vorkommen geschützter Tierarten im Geltungsbereich des zukünftigen Gewerbegebietes wird die saP liefern. Die Ergebnisse aus der saP fließen in Form von daraus resultierenden Maßnahmen (Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen) in den Umweltbericht mit ein.
Für das o.g. Schutzgut ist eine mittlere Eingriffserheblichkeit zu erwarten.