Planungsdokumente: Forchheim_FNP Änderung Forchheim Nord Gewerbegebiet Breite

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Inhaltsverzeichnis

Umweltbericht

2.1.5 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt

Die im Gebiet vorhandenen sandigen Lebensräume sind aus naturschutzfachlicher Sicht zur Ansiedlung seltener Tier- und Pflanzenarten hochinteressant, nur kleine Teile davon sind allerdings nicht landwirtschaftlich genutzt und überprägt. Ebenso werden Teile der potentiellen Auenstandorte versiegelt,

Für die Ausweisung des Gewerbegebietes „Breite Süd“ wird derzeit eine spezielle arten-schutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt. Die Auswertung vorhandener Daten aus Arten-schutzkartierungen gibt wenig Hinweise auf vorkommende Arten. Innerhalb des Geltungsbereiches sind lediglich Randbereiche als Nahrungsfläche für den Weißstorch kartiert. Nördlich des Geltungsbereiches wurden 1998 Rebhühner durch die Artenschutzkartierung und im Jahr 2000 durch die Brutvogelkartierung erfasst.

Aufgrund der vorhandenen Ausstattung ist mit einer Nutzung des Lebensraumes als Nah-rungs-, Jagd- und Fortpflanzungshabitat durch Arten der Agrarlandschaft zu rechnen (Feldhase, bodenbrütende Vogelarten wie z. B. die Feldlerche). Auch Greifvögel (z.B. Turmfalken und heckenbrütende Vogelarten finden hier Lebens- und Nahrungsraum. Bewohner von Randstrukturen wie z. B. die Zauneidechse und das zahlreiche Vorkommen der Feldgrille (Gryllus campestris) im Frühjahr/Sommer 2019 unterstreichen den trockenen und extensiven Charakter des Gebietes.

Geschützte oder seltene Pflanzenarten kommen im Geltungsbereich nicht vor. In der Bio-topkartierung wurde Extensivgrünland erfasst. (Beschreibung siehe 5.5.1). Aufschlüsse über das Vorkommen geschützter Tierarten im Geltungsbereich des zukünftigen Gewerbegebietes wird die saP liefern. Die Ergebnisse aus der saP fließen in Form von daraus resultierenden Maßnahmen (Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen) in den Umweltbericht mit ein.

Für das o.g. Schutzgut ist eine mittlere Eingriffserheblichkeit zu erwarten.

2.1.6 Schutzgut Mensch

Für Anwohner haben die Ortsrandbereiche eine Bedeutung als Naherholungsraum. Durch die Bebauung und die gewerbliche Nutzung der Flächen und das erhöhte Verkehrsaufkommen wird das Plangebiet seinen Wert als Erholungsraum zum großen Teil verlieren. Die Verschiebung des Ortsrandes vergrößert die Entfernung und somit die Erreichbarkeit der freien Landschaft, besonders für weniger mobile Menschen.

Als Kaltluftentstehungsgebiet dienen die unbebauten Bereiche der Luftreinhaltung in den nahegelegenen Wohngebieten und somit der Verbesserung der klimatischen Verhältnisse (siehe 5.2.1.1). Durch die mit der Planung einhergehende Versiegelung werden diese Flächen verschwinden.

Durch eine gewerbliche Bebauung ist mit einer Erhöhung der Lärmbelastung zu rechnen.

Insgesamt ist die Eingriffserheblichkeit für das Schutzgut Mensch als mittlere Eingriffs-Erheblichkeit zu bezeichnen.

2.1.7 Schutzgut Landschaftsbild

Durch die überwiegend landwirtschaftliche Nutzung und die geringe Ausstattung mit landschaftsprägenden Gehölzen wirkt das Landschaftsbild im Planungsbereich auf den Betrachter ausgeräumt. Eine Gliederung und damit eine Erhöhung der Erlebniswirksamkeit werden maximal durch die verschiedenen Höhenlagen im Bereich des Feldraines und die linearen Gehölzstrukturen erreicht.

Das geplante Gewerbegebiet ist nicht von allen Seiten einsehbar. Östlich, südlich und westlich bestehen bereits Bebauung und Verkehrswege. Durch die höher gelegene Autobahn mit Begrünung und den Gehölzbestand im Süden ist eine Eingrünung aus westlicher und südlicher Richtung bereits gegeben. Eine negative Beeinflussung des Landschaftsbildes wird die neue Bebauung vor allem aus Richtung Norden kommend darstellen.

Für dieses Schutzgut ist von einer eher geringen bis mittleren Eingriffs-Erheblichkeit auszugehen.

Abbildung 3: Blick von Flurnr. 996/2 in Richtung Süden

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