2.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegen nachfolgende Bodendenkmäler:
D-4-6232-0090 Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung
D-4-6232-0291 Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung
D-4-6232-0189 Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung
Diese Denkmäler sind gem. Art 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. In Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Forchheim sind entsprechend dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz Voruntersuchungen vorgenommen worden. Aufgrund der fachgerechten Durchführung und Aufarbeitung der bauvorgreifenden archäologischen Untersuchungen ist vom Landesamt für Denkmalpflege eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7.1. DSchG für den gesamten Geltungsbereich ausgesprochen worden. Es ergeben sich somit vorerst keine Pflichten für Bauwillige in dieser Hinsicht. Sollten bei Bautätigkeiten erneut Funde auftreten, gilt nach Art. 8 DSchG die Meldepflicht.