Planungsdokumente: Forchheim_FNP Änderung Forchheim Nord Gewerbegebiet Breite

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Inhaltsverzeichnis

Umweltbericht

2.1.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegen nachfolgende Bodendenkmäler:

D-4-6232-0090 Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung

D-4-6232-0291 Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung

D-4-6232-0189 Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung

Diese Denkmäler sind gem. Art 1 DSchG in ihrem derzeitigen Zustand vor Ort zu erhalten. In Absprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Forchheim sind entsprechend dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz Voruntersuchungen vorgenommen worden. Aufgrund der fachgerechten Durchführung und Aufarbeitung der bauvorgreifenden archäologischen Untersuchungen ist vom Landesamt für Denkmalpflege eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 7.1. DSchG für den gesamten Geltungsbereich ausgesprochen worden. Es ergeben sich somit vorerst keine Pflichten für Bauwillige in dieser Hinsicht. Sollten bei Bautätigkeiten erneut Funde auftreten, gilt nach Art. 8 DSchG die Meldepflicht.

2.1.9 Wechselwirkungen

Im Rahmen des Vorhabens werden vor allem folgende Schutzgüter beeinträchtigt: Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch die zulässige Versiegelung von 0,8 stark beeinträchtigt. Dabei besteht der Zusammenhang, dass durch die Versiegelung des Bodens die Filterfunkion unterbunden wird und dadurch negative Auswirkungen auf das Wasserregime zu erwarten sind (s. Schutzgut Wasser).

Das Schutzgut Klima/Luft wird durch die Blockierung des Lufttransports, das zusätzliche Verkehrsaufkommen und durch die zu erwartenden Emissionen belastet. Auch hier bestehen aufgrund der Verschlechterung der Luftqualität Wechselwirkungen zum Schutzgut Mensch.

3 Schutzgebiete/durch die bayerische Biotopkartierung erfasste Bereiche

Schutzgebiete nach Bundes- oder Bayerischem Naturschutzgesetz sind im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht vorhanden.

Kleine Randbereiche eines durch die amtliche Biotopkartierung erfassten Biotopes befinden sich lediglich im Norden des Planungsgebietes.

Hier wurden im Jahr 2014 Extensivwiesen kartiert. Diese werden jedoch als „stark rudera-lisiert und nur mäßig artenreich beschrieben. Magerkeitszeiger und wärmeliebende Ru-deralarten sandiger Böden wie Thymian, Wiesen-Flockenblume und Hasenklee kommen vor. In der Grasschicht ist jedoch Rotes Straußgras wertgebend. Nicht ausgrenzbare nährstoffreichere Ruderalbereiche mit Acker-Kratzdistel, Gewöhnlichem Beifuß, Jakobs-Greiskraut und Rainfarn sind als Sonstige Flächenanteile erfasst.“ (Auszug aus Biotopkar-tierung)

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