Planungsdokumente: Forchheim_FNP Änderung Forchheim Nord Gewerbegebiet Breite

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Inhaltsverzeichnis

Umweltbericht

2.1.2 Schutzgut Klima und Lufthygiene

Die Lage Forchheims im Bereich des Mittelfränkischen Beckens ist aus klimatischer Sicht als mäßig subkontinental zu bezeichnen. Die Talräume von Regnitz und Wiesent sowie deren Hangbereiche und das Gebiet der Unteren Mark weisen dabei ein sehr mildes und trockenes Klima auf, das dem des Maintales bei Bamberg gleicht (früher Weinbau an den Hängen bei Reuth).

Das Regnitztal weist eine hohe Nebeltätigkeit auf (über 50 Tage/Jahr) und ist als wichtige Leitbahn für Kaltluftströme anzusehen.

Im Jahr 2017 wurde ein Klimagutachten durch die Planungsgruppe Müller, Fronhausen für die große Kreisstadt Forchheim erstellt. Hier wurden unter Anderem der Frischlufteinfluss der Talwinde aufgrund der Temperaturwerte und die Beeinträchtigung der horizontalen Luftaustauschverhältnisse auch im Bereich des geplanten Gewerbegebietes geprüft.

Durch die geplante Bebauung mit einer GRZ von 0,8 würde sich durch eine Bebauung die Temperatur im Planungsgebiet durch die Beeinträchtigung der horizontalen Luftaus-tauschverhältnisse um durchschnittlich 0,5° C erhöhen (Anlage 128 des Gutachtens). Auch die Luftleitbahn wäre durch eine weitere Bebauung stärker beeinträchtigt als zuvor, da sich der Hangabwind nicht mehr ungehindert ausbreiten könnte.

Zur Schadstoffanreicherung im Regnitztal tragen die vorhandenen Verkehrswege (Autobahn A73 und Staatsstraße 2244) bei, zusätzlich die neuen Erschließungsstraßen im Gebiet.

Es wird daher von einer mittleren Beeinträchtigung des Schutzgutes Klima/Lufthygiene ausgegangen.

2.1.3 Schutzgut Boden

Das Schutzgut Boden erfüllt mehrere wichtige Funktionen im Naturhaushalt. Sowohl die Funktion als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt, als Substrat und auch die Ertragsfunktion und die Filterfunktion sind zu berücksichtigen.

Laut geologischer Karte herrschen im Gebiet sandige Böden vor. Die Flurstücke sind jedoch überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Im Landschaftsplan wird der zukünftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes als landwirtschaftliche Fläche mit günstigen Erzeugungsbedingungen eingestuft.

In unmittelbarer Nähe grenzt das Vorkommen von Feuerletten an (Tonstein mit dolomitischen und sandigen Einlagerungen). Da die überplanten Bereiche auch als Auenfunktionsraum einzustufen sind, ist zu berücksichtigen, dass Auenbereiche hinsichtlich des Eintrages von Schadstoffen besonders sensibel sind.

Durch die geplante Bebauung wird ein Großteil der bisher unversiegelten Fläche versielgelt, das bedeutet den totalen Verlust der genannten potentiellen Lebensräume. Das Bodengefüge wird ebenso durch den Eingriff verändert.

Für das Schutzgut Boden ist die Beeinträchtigung durch die geplante Bebauung als mittel bis hoch zu bezeichnen.

2.1.4 Schutzgut Wasser

Wichtigste Grundwasserleiter im Stadtgebiet sind die Sande und Schotter der Flussauen. Hinsichtlich des Grundwasserschutzes sollte davon ausgegangen werden, dass eine Versickerung in allen Bereichen aufgrund der sandigen Böden möglich ist. Schadstoffeinträge sind deshalb durch geeignete Maßnahmen dringend auszuschließen.

Das Gebiet liegt außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete.

Die Entwässerung soll – wie unter 4.3.3 bereits ausgeführt – über ein Trennsystem erfolgen. Die im Jahr 2015 von der Ingenieurgesellschaft Pongratz erstelle Machbarkeitsstudie weist auf eine hydraulische Aus- und Überlastung der bestehenden Kanalisation hin.

Der hohe Versiegelungsgrad, der mit der Ausweisung des Gewerbegebietes einhergeht, hat negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung und belastet zudem das Kanalsystem in erheblichem Maße. Um diese Auswirkungen zu minimieren soll hinsichtlich der Festsetzungen besonderer Wert auf die Möglichkeiten der dezentralen Versickerung gelegt werden. Die maximale Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Versickerung auf den einzelnen Baugrundstücken sollte auch durch Anreize für die Bauträger attraktiver gestaltet werden.

Für dieses Schutzgut ist eine mittlere Beeinträchtigung durch die Planung zu erwarten – diese lässt sich durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen reduzieren.

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