Planungsdokumente: Forchheim_FNP Änderung Forchheim Nord Gewerbegebiet Breite
Umweltbericht
8.2.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Durch Erhalt der vorhandenen Grünfläche und des Gehölzbestandes im Süden des Geltungsbereiches werden Eingriffe, die vor allem für das Landschaftsbild gravierend wären, vermieden.
Wie unter (wird im Zuge des Bebauungsplanverfahrens erstellt)4.6. beschrieben sehen die grünordnerischen Festsetzungen zum Bebauungsplan „Breite Süd“ eine Kombination aus verschiedenen Gehölzpflanzungen und naturnah gestalteten, öffentlichen Grünflächen vor. Gehölzpflanzungen sollen prioritär mit heimischen Arten erfolgen. Auf öffentlichen Grünflächen, die nicht mit Gehölzen bepflanzt werden, soll sandiges Substrat verwendet werden. Naturnahe öffentliche Grünflächen sollen dadurch dem Biotopverbund von Sandlebensräumen dienen. Die An-saat/Unterpflanzung soll ausschließlich mit trockenheitsliebenden Arten der Sandmager-rasen erfolgen.
8.2.2 Flächenbilanz
Eingriffsbeurteilung/Flächenbilanz
Mit Ausnahme der Gehölzbestände im Südwesten (Straßenbegleitgrün und Wäldchen) sowie der Sukzessionsfläche nördlich des Hauses für Wohnnotfälle ist von einer schrittweisen Beseitigung der natürlichen Strukturen im Planungsgebiet auszugehen. Die Möglichkeiten zum Erhalt des Feldraines wurden geprüft, und es wird anvisiert diesen zu erhalten. Da es sich um ein Gewerbegebiet handelt wird bei der Wahl der Eingriffsschwere Typ A (hoher Versiegelungsgrad) festgelegt. Bei der Festlegung der Kompensationsfaktoren wurde vor allem die Bedeutung der landwirtschaftlichen Flächen für den Arten- und Biotopschutz (Vorkommen der Feldlerche vgl. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, sandige Böden/Eignung für Extremstandorte/Biotopverbund) als auch für die übrigen Schutzgüter berücksichtigt. Hier ergab die Prüfung der Erheblichkeit überwiegend eine mittlere Betroffenheit.
Gebiete unterschiedlicher Eingriffsschwere | |||
Typ A (hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungs- grad (festgesetz- te GRZ 0,35 od. entspr. Eingriffs- schwere) | Typ B (niedriger bis mittlerer Ver-siegelungs- bzw. Nutzungsgrad (festgesetzte GRZ 0,35 od. | Ausgleichsbedarf | |
entspr. Eingriffsschwere) | |||
| 30.696 m 2 x 0,5 | 15.348 m2 | |
| 3893 m2 x 1,5 | 5.840 m2 | |
Kategorie III Gebiete hoher Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild | |||
21.188 m2 |