Planungsdokumente: Forchheim_FNP Änderung Forchheim Nord Gewerbegebiet Breite

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Inhaltsverzeichnis

Umweltbericht

4 Flächen für das Arten und Biotopschutzprogramm (ABSP)

Bereits 1986 hat das Bayerische Umweltministerium das erste Projekt zur Umsetzung des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP) und zur Realisierung eines bayernweiten Bio-topverbunds gestartet. Es war die Geburtsstunde von BayernNetzNatur. Inzwischen werden in ganz Bayern über 400 BayernNetzNatur-Projekte umgesetzt – alle auf freiwilliger und kooperativer Basis.

Der überplante Bereich befindet sich laut dem Fachinformationssystem „FIS Natur online“ (FIN Web) im Projektgebiet des BayernNetzNatur-Projektes „SandAchse“ Franken. Des Weiteren ist es als APSP Schwerpunktgebiet „Regnitztal“ mit den im ABSP festgelegten Naturraumzielen für die Regnitzaue gekennzeichnet.

Für die Planung relevante, übergeordnete Ziele aus dem ABSP ist die

  • (..) „Förderung und Optimierung von Sandlebensräumen im Bereich der Terrassensande (...) am Ostrand des Regnitztals als Teilelemente der „Sandachse Franken“
  • die Erhaltung und ggf. Pflege von Sandrasen, Sandabbaustellen, Sandäckern und mageren Altgrasfluren; bei Bedarf Schaffung von Pufferzonen, Neuschaffung von Trittsteinbiotopen, vornehmlich entlang von süd- und süd-westexponierten Weg- und Waldrändern, mageren Ranken und Feldrainen durch Anlage offener Sandflächen“

5 Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Sollte im Untersuchungsgebiet kein Gewerbegebiet entstehen so wäre eine weitere landwirtschaftliche Nutzung am wahrscheinlichsten.

Da diese Nutzung hier überwiegend intensiv betrieben wird und ein gewisser Nutzungsdruck durch Erholungssuchende besteht, wären die Flächen für den Natur- und Artenschutz auch weiterhin von untergeordneter Bedeutung. Durch den Erhalt des Feldraines könnten jedoch vorhandene Biotopstrukturen weiterhin Lebensraum bieten. Als Jagd- und Nahrungshabitat spielen auch landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen vor allem für Vögel und Fledermäuse eine Rolle.

Für die klimatischen Verhältnisse wäre die Beibehaltung der bisherigen Nutzung ohne Bebauung von Vorteil.

Eine Nichtdurchführung der Planung käme aufgrund der Ortsrandlage dem Landschaftsbild zugute. Die Gliederung des Geländes mit dem Höhenunterschied im Bereich des Feldraines sollte belassen werden. Das Landschaftsbild bliebe dadurch vielfältiger.

Da die Nachfrage nach Gewerbeflächen jedoch weiterhin hoch ist, stünde langfristig gesehen wohl die Suche nach neuen Standorten an. Mögliche Alternativstandorte wären hinsichtlich der Auswirkungen auf den Naturhaushalt u.U. kritischer zu sehen.

6 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Bei der Umsetzung des Planvorhabens ist mit den in Kap. 5.2 genannten Umweltauswirkun-gen zu rechnen. Durch Versiegelung und Überbauung kommt es zum Verlust bzw. zur Veränderung der Böden. Die Neuversiegelung bzw. Überbauung beträgt nach Umsetzung der Planung etwa… ha). Hier gehen die Bodenfunktionen (Lebensraumbedingungen für Fauna und Flora, Grundwasserneubildung, Wasserrückhaltung) vollständig verloren. Auch Klima und Lufthygiene werden beeinträchtigt.

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erhaltenden und zu entwickelnden Grünstrukturen (Belassen der verschiedenen Höhenlagen, Erhaltung des Feldraines , Pflanzung von Bäumen und Sträuchern) sollten erhalten bleiben, um das Plangebiet zu gliedern, einzugrünen und der Tier- und Pflanzenwelt als Lebensraum dienen zu können.

Dem gegenüber steht das die Entwicklung neuer Gewerbeflächen angesichts anhaltender Nachfragen von Gewerbebetrieben ein stetes Thema der Stadt Forchheim ist. Die Wirt-schaftsförderung hat hier wiederholt Zahlen vorgelegt und für neue Bauflächen votiert. Im Rahmen der Standortsuche hat sich eine Entwicklung im Stadtteil Forchheim Nord angeboten, konkret sind hier die Flächen an der Stadtgrenze nördlich der Polizei angesprochen. Die der Flächennutzungsplanänderung folgende Bauleitplanung wird hier durch verschiedene Konzepte gestützt:

  • Für Forchheim Nord wurde 2004 ein Integriertes Handlungskonzept erstellt, Ergebnisse waren auch, dass die Entwicklung von Sport - und Freizeitanlagen geboten ist sowie eine Erhöhung des Angebotes von Arbeitsplätzen im gewerblichen Bereich.
  • Im Jahr 2014 ist ein städtebaulicher Rahmenplan zur konzeptionellen Anordnung und Erschließung von Sportanlagen und gewerblichen Grundstücken im Stadtrat vorgestellt worden, dieser wurde untermauert mit einer Machbarkeitsstudie
  • Im Rahmen der Fördergebietskulisse „Soziale Stadt Forchheim Nord“ ist ein Konzept für eine mögliche Gebietserweiterung um ein Gewerbegebiet mit positivem Resümee erarbeitet worden.

Weiterhin sprechen für eine gewerbliche Nutzung der Fläche folgende Argumente:

  • Es gibt informelle Planungen, die das Ziel einer Gewerbeansiedlung stützen
  • Die vorherrschenden Standortbedingungen eignen sich – insbesondere im Hinblick auf andere verfügbare Flächen – besonders gut. So durchqueren die Zu- und Abfahrt des Gebiets keine Wohnbauflächen
  • Die Änderung des FNP und die Aufstellung des Bebauungsplanes werden im Para-llelverfahren durchgeführt wodurch zeitnahes Baurecht entsteht
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