Flächenobjekte können als Flächenschlussobjekte oder Überlagerungsobjekte gebildet werden. Dabei überdeckt die Gesamtheit der Flächenschlussobjekte das Planungsgebiet überlappungsfrei und Überlagerungsobjekte überlagern andere Flächenobjekte. Flächenschlussobjekte sind z.B. Wohnbauflächen, Gewerbeflächen oder Landwirtschaftsflächen. Überlagerungsobjekte sind z. B. Natur- oder Wasserschutzgebiete.
XPlanGML sieht das Attribut Flächenschluss (xplan:flaechenschluss) vor und unterscheidet zwischen Flächenschluss- (Wert true = 1) und Überlagerungsobjekten (Wert false = 0).
Für alle Plan-Objekte lassen sich durch Angabe einer Ebene über das Integer-Attribut von XP_Objekt Festlegungen für unterirdische Bereiche (ebene < 0) Festlegungen für das eigentliche Planungsgebiet (ebene = 0) und Festlegungen für Bereiche oberhalb des Planungsgebiets (ebene > 0) unterscheiden.
Bei Tunneln und Brücken ist die Ebene anzupassen (-1 oder 1). Der xplan:flaechenschluss wird in diesem Fall auf „false“ gesetzt, um Überschneidungen zu vermeiden.
Flächen sind als geschlossene Kontur zu erfassen mit der Vorgabe, dass Anfangs- und Endpunkt einer flächenbildenden Kontur mathematisch identisch sind. Weiterhin ist die Überschneidung oder Selbstüberlagerung von Flächen und die Generierung von Splitterflächen, die durch eine Überkreuzung der Flächenkontur entstehen, nicht zulässig (siehe Abb. 2).

Abb. 2: Splitterflächen
(Quelle: Lastenheft FNP für die Xplan-konforme Erfassung von FNP in Niedersachsen)

Abb. 3: Klaffungen und Überlappungen benachbarter Flächen
(Quelle: Lastenheft FNP für die Xplan-konforme Erfassung von FNP in Niedersachsen)
Die Digitalisierung von benachbarten Flächen muss auf der Grundlage geometrisch identischer Stützpunkte und Segmente vorgenommen werden. Bei der Erfassung der "Flächenschlussschicht" im XPlanGML-Modell ist die Identität der Segmente zwingend erforderlich. Klaffungen und Überlappungen benachbarter Flächen werden bei der Validierung einer XPlanGML-Datei ausgewiesen und sind deshalb in der Flächenschlussschicht nicht zulässig (siehe Abb. 3).
Geometrische Erfassungsregeln
Für die Digitalisierung gelten folgende Vorgaben:
- Aneinander angrenzende Objekte einschließlich Überlagerungsobjekte müssen identische Passpunkte aufweisen,
- Es dürfen keine doppelten Stützpunkte vorhanden sein,
- Flächenstücke (Patches) müssen zusammenhängend und frei von Überlappungen vorliegen,
- erster und letzter Flächenstützpunkt müssen identisch sein,
- es dürfen keine Selbstüberschneidungen der Flächen vorliegen.