Planungsdokumente: FNP Deiningen

Begründung- Musterpflichtenheft

4.1.11. Umgang mit fehlenden Fachobjekten

Fehlende Fachobjekte können dann auftreten, wenn eine Zuordnung zwischen einem „Objekt“ des Bauleitplans zu einem Objekt des XPlanung-Modells nicht möglich ist.

In diesem Fall gibt es definierte Erweiterungsmöglichkeiten des Objektmodells. Dies sind Klassenneubildungen mittels generischer Objekte und generischer Attribute sowie die Erweiterung von beschreibenden Eigenschaften vorhandener Objektattribute mittels externer Codelisten.

Öffnungsmechanismen wie Codelisten oder generische Objekte dürfen nur benutzt werden, wenn eine Abbildung der Planaussage mit dem expliziten definierten Objektmodell nicht möglich ist. Dabei soll bevorzugt der Öffnungsmechanismus der Codelisten verwendet werden.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

In einem FNP werden „landwirtschaftlich geprägte Wohnbauflächen“ dargestellt. Im Objektmodell ist dieser Eintrag nicht zu finden, so dass sich nun die Frage stellt, wie eine solche Ausweisung umgesetzt werden kann. Da eine „landwirtschaftlich geprägte Wohnbaufläche“ grundsätzlich als „Wohnbaufläche“ gilt, wird eine solche Fläche mit dem Objekt „FP_BebauungsFlaeche“ abgebildet, nicht hingegen als generisches Objekt. Die spezifische Ausprägung der Wohnbaufläche kann als Attribut „ländlich geprägte Wohnbaufläche“ in der Codeliste „detaillierteArtDerBaulNutzung“ als Code dokumentiert werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass bei einer Flächenbilanz die Fläche als Wohnbaufläche bilanziert werden kann. Generische Objekte können hingegen nur schwer in eine Bilanzierung einbezogen werden.

Umgang mit Codelisten

Codelisten werden im XPlanung-Objektmodell als leere Klassen mit dem Stereotype definiert, d.h. an diesen konkreten Stellen ist eine Erweiterung der beschreibenden Inhalte mit Codelistenwerten möglich.

Zulässige Werte in externen Codelisten werden zentral in der GDI-Registry verwaltet und bereitgestellt. Unter der URL https://registry.gdi-de.org/codelist/de.xleitstelle.xplanung kann nach bereits vorhandenen Codelisteneinträgen recherchiert werden. Für den Fall, dass in der aktuellen XPlanungs-Version das Referenzieren auf Codelistenwerte, die in der GDI-DE Registry bereitgestellt werden, noch nicht vollständig umsetzbar ist, kann die Erfassung stattdessen versionskonform mit Klartext durchgeführt werden. Um eine spätere Transformation zu Codelistenwertreferenzen zu ermöglichen sind folgende Regelungen einzuhalten, die insbesondere die richtige Verwendung und Kombination der Attributfelder für Enumerationslisten, Codelisten sowie Text und Aufschrift veranschaulichen (siehe auch Umsetzungsbeispiele):

  • Sind Planzeichenerklärungen einem Codelistenwert, der bereits auf der GDI-DE Registry geführt wird, zuordenbar, so ist bei der Erfassung der Klartext aus der GDI-DE Registry zu verwenden. Der Auftragnehmer kann ergänzend zum Klartext (Kurzname gem. GDI-DE Registry) zusätzlich den Code in Klammern erfassen. Die Enumerationszuordnung ergibt sich hier aus dem Registry-Eintrag. Im klassenspezifischen Textfeld (z. B. „nutzungText“, „textlicheErgaenzung“) wird dagegen der Wortlaut aus der Planzeichenerklärung erfasst. Wenn kein klassenspezifisches Textfeld vorhanden ist, kann der Wortlaut aus der Planzeichenerklärung auch im Attributfeld "text", das für alle XPlan-Objekte verfügbar ist, eingefügt werden. Erscheint der Wortlaut der Planzeichenerklärung auch in der Plangrafik, muss ggf. zudem der gleiche Wortlaut im Attributfeld „Aufschrift“ erfasst werden.

  • Sind Planzeichenerklärungen keinem Codelistenwert, der bereits auf der GDI-DE Registry geführt wird, zuordenbar, so ist vom Auftragnehmer für den Attributwert der Codeliste bzw. für den Klartext, der später in der GDI-DE Registry als Codelistenwert aufgenommen werden soll, ein Vorschlag zu unterbreiten (inkl. Enumerationszuordnung). Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Codelisteneinträge ein gewisses Abstraktionslevel, d.h. ein gewisser thematischer Oberbegriff, zu benutzen ist und keine zu kleinteilige Unterscheidung durchgeführt wird (z.B. wären unterschiedliche Codelisteneinträge für Kindergarten, Kita, Waldkindergarten usw. viel zu kleinteilig), keine Eigennamen benutzt werden und in der Regel keine Zusammenfassung thematisch unterschiedlicher Begriffe gestattet ist (z. B. „Wohngebäude und Kindertagesstätte“ oder „Wohn- und Gewerbegebäude“ als ein einziger Codelistenwert), sondern diese als Einzelwörter, d.h. als einzelne Codelistenwerte, aufgelistet / beantragt werden müssen (obigem Beispiel folgend also „Wohngebäude“, „Kindertagesstätte“, „Gewerbegebäude“).

Beim Anwendungsfall (b) ergibt sich folgende Vorgehensweise:

  1. Der Auftragnehmer stimmt mit der Kommune ab, für welche Planzeichen Codelistenwerte beantragt werden sollen. Dies wird in der jeweiligen Erfassungsanleitung vermerkt.
  2. Der Auftragnehmer führt eine Dokumentation über den aktuellen Stand der zur Beantragung vorgesehenen Codelistenwerte (einschließlich der jeweils referenzierten Codeliste sowie des jeweils referenzierten Enumerationswertes) in geeigneter Form (Tabelle oder Datenbank).
  3. Auf dieser Grundlage werden dann durch den Auftraggeber (bzw. ggf. auch durch die Kommune) spätestens in der Endphase des Projektes förmliche Codelistenwertanträge an die XLeitstelle gestellt.

Die Transformation der klartextlich erfassten Codelistenwerte in referenzierte Codelistenwerte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt und ist nur dann Bestandteil der Planerfassung durch den Auftragnehmer, wenn die XLeitstelle noch während der laufenden Projektbearbeitungsphase die Codelistenanträge bescheidet.

Umsetzungsbeispiele:

  • Planzeichen im FNP: Sondergebiet Lager für Elektromarkt

Enumeration: Sondergebiet Andere Nutzungen==9999

Codelistenwert: Lagerhaltung (entnommen als Klartext aus dem GDI-DE-Registry Eintrag https://registry.gdi-de.org/codelist/de.xleitstelle.xplanung/FP_DetailArtDerBaulNutzung/SON_9999_21)

detaillierteArtDerBaulNutzung=Lagerhaltung (SON_9999_21)

nutzungText: Lager für Elektromarkt

zusätzliche Aufschrift (in Abhängigkeit vom Erscheinen im Plangrafik): Lager für Elektromarkt

  • Planzeichen im FNP: Sondergebiet Naturkontaktstation

Enumeration: Sondergebiet Andere Nutzungen==9999

Codelistenwert: Umweltbildungszentrum (entnommen als Klartext aus dem GDI-DE

https://registry.gdi-de.org/codelist/de.xleitstelle.xplanung/FP_DetailArtDerBaulNutzung/SON_9999_36)

detaillierteArtDerBaulNutzung= Umweltbildungszentrum (SON_9999_36)

nutzungText: Naturkontaktstation, ggf. auch Umweltbildungszentrum Naturkontaktstation

zusätzlich Aufschrift (in Abhängigkeit vom Erscheinen im Plangrafik): Naturkontaktstation

  • Planzeichen im FNP: Sondergebiet Orts- und Freizeitzentrum

Enumeration: Sondergebiet Andere Nutzungen==9999

zu beantragende Codelistenwerte: Ortszentrum, Freizeitzentrum

detaillierteArtDerBaulNutzung= Ortszentrum (SON_9999_XX), Freizeitzentrum (SON_9999_XX),

nutzungText:: Orts- und Freizeitzentrum

zusätzlich Aufschrift (in Abhängigkeit vom Erscheinen im Plangrafik): Orts- und Freizeitzentrum

  • Planzeichen im FNP: Gemeinbedarfsfläche Museumsmühle

Enumeration: ZweckbestimmungGemeinbedarf Bildung==20001

Codelistenwert: Museum (entnommen als Klartext aus dem GDI-DE Registry Eintrag

https://registry.gdi-de.org/codelist/de.xleitstelle.xplanung/FP_DetailZweckbestGemeinbedarf/2000_1_2

detaillierteZweckbestimmung= Museum (2000_1_2)

Text: Museumsmühle

zusätzlich Aufschrift (in Abhängigkeit vom Erscheinen im Plangrafik): Museumsmühle

Objekte ohne Codelisten

Bei Objekten, denen in dem XPlanungs-Objektmodell keine Codelisten zugeordnet sind, bei denen aber detaillierte Angaben notwendig sind, erfolgt die Erfassung dieser Angaben in den dafür vorgesehenen klassenspezifischen Textfeldern (sofern solche vorhanden sind, z.B. „textlicheErgaenzung“ und „zugunstenVon“ in FP_VerEntsorgung).

Wenn auch solche speziellen Textfelder nicht vorhanden sind, erfolgt die Erfassung weiterer Angaben im Feld "text", das für alle XPlan-Objekte verfügbar ist.

4.1.12. Metadaten

Bei der Zulieferung durch die Kommune ist von dieser eine Tabelle in Excel zu erstellen, welche für den Bauleitplan und seine Änderungen Informationen zu Plannamen, der Gemeinde vorliegenden Dateiformaten, Dateinamen, Datum der Rechtswirksamkeit bzw. Entwurfsdatum (wenn anstelle des Altplans der Entwurf im Rahmen der Neuaufstellung genutzt werden soll), funktionale eMail-Adresse (Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner), Planbeschreibungen und ggf. weitere Informationen enthält. Eine Vorlage für diese Übergabetabelle findet sich in der Anlage des Pflichtenheftes.

Ist eine Neubekanntmachung des Bauleitplans nach § 6 Abs. 6 BauGB gefertigt worden, so ist diese als Ursprungsplan zu betrachten und es sind nur die Änderungen ab dem Zeitpunkt der Neubekanntmachung zu berücksichtigen.

Ist von der Kommune eine (nicht verbindliche) Zusammenzeichnung des Bauleitplans geliefert worden, soll diese gleichfalls wie ein Ursprungsplan berücksichtigt werden, d.h. Planinhalte sind dann ausschließlich aus der Zusammenzeichnung zu erfassen. Darüber hinaus vorliegende Dateien zu solchen Änderungen / Berichtigungen, die in der Zusammenzeichnung bereits berücksichtigt sind, soll der Auftragnehmer nur zur Erfassung der Geltungsbereiche verwenden.

Soweit die Gemeinde nur die Zusammenzeichnung liefert und nicht die in ihr berücksichtigten Änderungen / Berichtigungen, werden für diese Änderungen / Berichtigungen keine Geltungsbereiche erfasst (insofern wie bei Neubekanntmachungen).

4.1.13. Layoutanpassungen

Trotz digitaler Erstellung von Planzeichnungen ist heutzutage immer noch ein analog ausgefertigtesExemplar verpflichtend. Dabei entstehen im Layout manchmal zur Verdeutlichung des Planungsinhaltes Nebenzeichnungen. Nebenzeichnungen, die den Planinhalt wiedergeben, müssen vollständig im XPlanGML an der korrekten Stelle abgebildet werden. Nebenzeichnungen zur Vergrößerung sind nur für das Layout relevant.

Schnittzeichnungen werden nicht in XPlanGML abgebildet. Diese können als externe Referenzen im XPlanGML angehängt werden. Auf Beschriftungen außerhalb des Geltungsbereiches ist zu verzichten, da bei Erstellung von georeferenzierten Rasterdaten, die entlang des Geltungsbereiches ausgeschnitten werden, diese zwangsläufig abgeschnitten werden.

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