Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"
Begründung
1.1. Verfahrensablauf
Am 28.02.2013 hat der Stadtrat der Stadt Forchheim gemäß § 2 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (Neuaufstellung) Nr. 10/6 Gebiet Forchheim Reuth, Bereich nördlich der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulweges, beschlossen.
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Regelverfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 07.07.2014 bis 01.08.2014 durchgeführt.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 wurde vom 07.11.2022 bis 09.12.2022 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.11.2022 gem. § 4 Abs. 1 mit Frist bis zum 09.12.2022 um Stellungnahme gebeten.
1.2. Grundlagen des Bebauungsplans
Grundlage des Bebauungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Bayerische Bauordnung (BayBO) in der aktuell gültigen Fassung.
Parallel zu der städtebaulichen Planung wird nach den Vorschriften des Bayerischen Naturschutzgesetzes ein Grünordnungsplan aufgestellt, der integrativer Bestandteil dieses Bebauungsplanes ist.
Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen eigenständigen Teil der Begründung zu diesem Bebauungsplan.