12. Zusammenfassende Erklärung
- Eine ausführliche zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 a BauGB wird nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes beigefügt
Berücksichtigung der Umweltbelange
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a eine Umweltprüfung durchgeführt, innerhalb derer die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem „Umweltbericht" beschrieben und bewertet wurden.
Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Gemäß Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 03.06.2014 lag der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 10/6 (Neuaufstellung), Forchheim-Reuth, Bereich nördlich der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulweg in der Zeit vom 07.07. – 01.08.2014 nach § 3(1) BauGB öffentlich aus.
Es gingen 172 Stellungnahmen ein. Die Einwendungen bezogen sich unter anderem auf die Themen: Umwelt, Verkehr, Ver- und Entsorgung, städtebauliche Dichte und Naherholung. Alle Einwendungen wurden erfasst und in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 02.12.2014 vorgetragen und abgewogen.
Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen wurden mit Schreiben vom 07.07.2014 hierüber benachrichtigt. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4(1) BauGB bis zum 28.07.2014 gegeben.
Es gingen 14 Stellungnahmen mit Anregungen ein, die in der Entwurfsplanung Berücksichtigung finden.
Der Planentwurf in der Fassung vom 20.09.2022 wurde vom Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim in der Sitzung am 20.09.2022 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 wurde vom 07.11.2022 bis 09.12.2022 durchgeführt. Es gingen 6 Stellungnahmen ein. Die Einwendungen bezogen sich mehrheitlich auf das Thema Verkehr, wodurch eine ausgeweitete verkehrstechnische Untersuchung für das Gebiet Reuth in Auftrag gegeben wurde. Die Untersuchung wird in einer erneuten Auslegung zur Verfügung gestellt.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.11.2022 gem. § 4 Abs. 1 mit Frist bis zum 09.12.2022 um Stellungnahme gebeten. Es gingen 29 Rückantworten ein von diesen führen 2 zu notwendigen Planänderungen und einer erneuten Auslegung.