Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2. Überprüfung des Innenentwicklungspotentials

Seit der Novellierung des BauGB und der BauNVO im Jahr 2021 soll der Schwerpunkt der städtebaulichen Entwicklung künftig über die sog. Innenentwicklung erfolgen gem. § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB. Die Novellierung schließt aber eine Entwicklung im Außenbereich nicht explizit aus. Entsprechend der Kommentare und dem Einführungserlass der Fachkommission Städtebau ergibt sich eine Begründungspflicht für neue Bauflächen im Außenbereich, hierunter sind auch die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan (FNP) dargestellten, aber noch nicht realisierten Flächen- bzw. Außenbereichspotentiale zu verstehen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen oder von Wald ist zu begründen gem. § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB. Dabei sollen Ermittlungen zur Möglichkeit der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden.

Mit Stadtratsbeschluss vom 29.10.2020 hat die Stadt Forchheim mit dem sog. Selbstbindungsbeschluss erklärt, dass sie vorrangig Innenentwicklung betreiben will.

Vor Inanspruchnahme des Außenbereichs ist das Innenentwicklungspotential zu prüfen.

Im Rahmen der Prüfung werden nachfolgend die Rahmenbedingungen der Wohnbauflächen Entwicklung in Forchheim sowie Baulückenkataster der Stadt und weitere Planungen zur Innenentwicklung aufgeführt.

3. Rahmenbedingungen der Wohnbauflächenentwicklung

3.1. Nachfrage nach Wohnbauflächen

In der Stadt Forchheim besteht nach wie vor eine erhebliche Nachfrage nach Wohnungen und Wohnbauland. Dies steht in engem Zusammenhang mit der Gewerbeentwicklung im Forchheimer Süden und der Umsiedlung von Bereichen der Fa. Siemens nach Forchheim. Forchheim wird (als sog. 3000 Klasse, Standort mit 3000 Beschäftigten) nach Erlangen zu einer der größeren Standorte in der Metropolregion. Dies führt ausgehend von einem anzunehmenden wirtschaftlichen Wachstum zur Zunahme der Anzahl der Beschäftigten auf der Suche nach arbeitsplatznahem Wohnraum. Diese Entwicklung entspricht auch den übergeordneten raumstrukturellen Planungen, die eine nahe Anbindung von erforderlichem zusätzlichen Wohnraum an bereits vorhandene infrastrukturelle Strukturen vorsehen, wie sie in der näheren Umgebung von Städten wie Forchheim zu finden sind. Seit 2010 ist eine stetige Zunahme an Bauanfragen zu verzeichnen. Verglichen mit 2016 sind 2021 30% mehr Bauanfragen bauplanungsrechtlich bearbeitet worden. Auch für das Forchheimer Baulandmodell (städtische Grundstücke die nach der Entwicklung von neuen Baugebieten von der Stadt nach gewissen sozialen Kriterien erworben werden können) besteht ein reges Interesse. Die Zahl der baulandsuchenden Personen steigt stetig an. Auf der Warteliste ist seit 2012 eine Zunahme von 100 auf 238 wohnraumsuchenden Familien zu verzeichnen.

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