Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.5. Anlass und Erfordernis der Planung

Aufgrund der nachhaltig starken Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken wurde das unbebaute Gelände oberhalb der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulweges dem Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung im April 2011, als eines der 13 vorrangig zu Wohnbauland zu entwickelnden Baugebiete vorgestellt. Der Fachplan Wohnen, der am 30.06.2016 vom Stadtrat beschlossen wurde, konkretisiert diese Flächen. Eine der Flächen, die darin enthalten ist, ist der Bereich oberhalb der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulweges im Stadtteil Reuth mit einer Fläche von ca. 2,2 ha.

Bei der Entwicklung der Planung überwiegt, entgegen dem Trend zur aktuellen Flächensparoffensive, der Erhalt des landschaftlichen Charakters des Baugebietes mit Anbindung an einen der wichtigsten Erholungsbereiche im Stadtgebiet , sodass eine lockere Bebauung mit Einfamilienhäusern auf großzügigen Grundstücken und viel Grünraum vorgesehen ist.

Aufgrund einiger Schwierigkeiten hat sich das Bauleitplanverfahren in die Länge gezogen. Zwischenzeitlich liegen durch neue städtebauliche Konzepte und Gutachten auch neue Erkenntnisse zum Bauleitplanverfahren vor:

30.06.2016: Beschluss des Fachplan Wohnen

14.02.2017: Beschluss des Klimagutachtens für die Stadt Forchheim

20.12.2017: Beschluss des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)

01.01.2018: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

01.05.2019: Beschluss des neuen „flexiblen Baulandmodells“

Im Jahr 2020 wurde das Bebauungskonzept nochmal hinsichtlich der Straßenführung, Umwelt- und Naturschutzbelange, sowie dem Maß der baulichen Nutzung überarbeitet. Der daraus resultierende städtebauliche Rahmenplan wurde im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim am 01.12.2020 beschlossen. Daraufhin wurde der Entwurf des Bebauungsplanes von der Stadtverwaltung ausgearbeitet. Parallel dazu sind die Eigentümerverhandlungen gelaufen. Da das geplante Wohngebiet nur im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells entwickelt werden kann, ist die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer der zentrale Schlüssel zum Entwicklungserfolg des Baugebietes. Nachdem die Grundstücksbesitzer in diesem Gebiet bereit sind, sich an dem städtischen Baulandmodell zu beteiligen, konnte ein Bebauungskonzept entwickelt werden, in das die Ergebnisse der geführten Eigentümergespräche, die Ver- und Entsorgungsplanung der Forchheimer Stadtwerke, sowie die Art und das Maß der südlich und östlich gelegenen vorhandenen Bebauung der Reuther Hut eingeflossen sind.

Gem. § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung einer Gemeinde erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (Neuaufstellung) Nr. 10/6 Gebiet Forchheim -Reuth, Bereich nördlich der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulweges, eine geeignete Maßnahme, um im Rahmen der notwendigen Schaffung von Wohnraum, die im FNP ausgewiesene Wohnbaufläche in Wohnbauland umzuwandeln.

4. Ziele und Zwecke der Planung

Ziel der Planung ist es, im Umfeld der Reuther Hut, qualitätsvolle Wohneinheiten zu schaffen, die einer vertretbaren Dichte entsprechen und die Randlage zum Landschaftsraum berücksichtigen.

Um diesem Ziel gerecht zu werden wird das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, in dem über eine Ringerschließung 17 Einfamilienhäuser mit je 1 Wohneinheit und Grundstücksgrößen zwischen 400m² und 800 m², sowie 3 Doppelhäuser mit je 2 Wohneinheiten und ein 3-spänniges Reihenhaus mit 3 Wohneinheiten entstehen können. Insgesamt sind maximal 26 Wohneinheiten im Baugebiet möglich. Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich an den zulässigen zwei Vollgeschossen der Umgebungsbebauung. Bebauungsdichte, sowie die Grünschneise nördlich und westlich des Baugebietes, sowie eine Firstrichtung in Nord-Süd Richtung tragen den Empfehlungen zur Berücksichtigung des Kaltluftstroms aus dem Klimagutachten Rechnung. Die Dachformen im Baugebiet können variieren, jedoch wird die Gebäudehöhe begrenzt. Die nördlichen Baufenster sind so festgesetzt, dass sie zum bestehenden Wald hin einen Abstand von 25 m einhalten. An den Wald angrenzend sind zudem private Grünflächen mit Nutzungsauflagen festgesetzt, damit werden die möglichen Konflikte aus dem Nebeneinander von Waldflächen und Wohnbauflächen berücksichtigt.

5. Rahmenbedingungen der Planung

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