3.5. Anlass und Erfordernis der Planung
Aufgrund der nachhaltig starken Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken wurde das unbebaute Gelände oberhalb der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulweges dem Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung im April 2011, als eines der 13 vorrangig zu Wohnbauland zu entwickelnden Baugebiete vorgestellt. Der Fachplan Wohnen, der am 30.06.2016 vom Stadtrat beschlossen wurde, konkretisiert diese Flächen. Eine der Flächen, die darin enthalten ist, ist der Bereich oberhalb der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulweges im Stadtteil Reuth mit einer Fläche von ca. 2,2 ha.
Bei der Entwicklung der Planung überwiegt, entgegen dem Trend zur aktuellen Flächensparoffensive, der Erhalt des landschaftlichen Charakters des Baugebietes mit Anbindung an einen der wichtigsten Erholungsbereiche im Stadtgebiet , sodass eine lockere Bebauung mit Einfamilienhäusern auf großzügigen Grundstücken und viel Grünraum vorgesehen ist.
Aufgrund einiger Schwierigkeiten hat sich das Bauleitplanverfahren in die Länge gezogen. Zwischenzeitlich liegen durch neue städtebauliche Konzepte und Gutachten auch neue Erkenntnisse zum Bauleitplanverfahren vor:
30.06.2016: Beschluss des Fachplan Wohnen
14.02.2017: Beschluss des Klimagutachtens für die Stadt Forchheim
20.12.2017: Beschluss des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK)
01.01.2018: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
01.05.2019: Beschluss des neuen „flexiblen Baulandmodells“
Im Jahr 2020 wurde das Bebauungskonzept nochmal hinsichtlich der Straßenführung, Umwelt- und Naturschutzbelange, sowie dem Maß der baulichen Nutzung überarbeitet. Der daraus resultierende städtebauliche Rahmenplan wurde im Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim am 01.12.2020 beschlossen. Daraufhin wurde der Entwurf des Bebauungsplanes von der Stadtverwaltung ausgearbeitet. Parallel dazu sind die Eigentümerverhandlungen gelaufen. Da das geplante Wohngebiet nur im Rahmen des Forchheimer Baulandmodells entwickelt werden kann, ist die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer der zentrale Schlüssel zum Entwicklungserfolg des Baugebietes. Nachdem die Grundstücksbesitzer in diesem Gebiet bereit sind, sich an dem städtischen Baulandmodell zu beteiligen, konnte ein Bebauungskonzept entwickelt werden, in das die Ergebnisse der geführten Eigentümergespräche, die Ver- und Entsorgungsplanung der Forchheimer Stadtwerke, sowie die Art und das Maß der südlich und östlich gelegenen vorhandenen Bebauung der Reuther Hut eingeflossen sind.
Gem. § 1 Abs. 3 BauGB sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit diese für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung einer Gemeinde erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (Neuaufstellung) Nr. 10/6 Gebiet Forchheim -Reuth, Bereich nördlich der Ruhstraße und westlich des Oberen Schulweges, eine geeignete Maßnahme, um im Rahmen der notwendigen Schaffung von Wohnraum, die im FNP ausgewiesene Wohnbaufläche in Wohnbauland umzuwandeln.