Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2.2. Siedlungsstruktur / Stadt- und Landschaftsbild

Die Siedlungsstruktur im Umfeld südlich und östlich des Planungsgebietes besteht aus einer Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern und 2 Hallen in Randlage zum Planungsgebiet. Eines der Gebäude wurde 1969 durch das Landratsamt als Maschinenhalle genehmigt. Begehungen vor Ort ergaben die aktuelle Nutzung beider Gebäude zur Unterbringung und Lagerung z.T. landwirtschaftlichen Materials und Geräten. Es liegt jedoch keine gewerbliche Nutzung vor, sodass nicht von einer erhöhten Beeinträchtigung der Wohnnutzung auszugehen ist. Nördlich angrenzend, liegt ein Waldgebiet das zum „Naturpark Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst“ zählt.

5.2.3. Erschließung

Über den Oberen Schulweg wird das Plangebiet im Osten über zwei Stichwege an die öffentlichen Verkehrsflächen angeschlossen. Die Ringerschließung im Plangebiet soll als Haupterschließung auch für die Müllabfuhr dienen. Das Plangebiet ist über Fuß- und Radverbindungen erschlossen. Eine Route des ÖPNV schließt nicht direkt an das Plangebiet an, die nächstgelegenen Bushaltestellen befinden sich in der Hutstraße (ca. 300 m Entfernung).

5.2.4. Besitz- und Eigentumsverhältnisse / Gebäude- und Nutzungsbestand

Die Flurstücke sind größtenteils in Privatbesitz. Im Geltungsbereich befindet sich ein Gartenhäuschen auf dem städtischen Flurstück mit der Nummer 514/2, das im Zuge der Straßenbauarbeiten zurückgebaut werden muss.

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