Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.2.5. Lärmschutz

Im Rahmen des Lärmschutzes sind zwei Ebenen zu betrachten, die Lärmimmissionen, die auf den Standort einwirken und die Lärmemissionen, die von der zukünftigen Nutzung ausgehen.

Das Planungsgebiet liegt im Osten von Forchheim, in Südhanglage der Reuther Hänge. Als nächstgelegene Hauptverkehrsstraße liegt die Bayreuther Straße 400 m entfernt am Fuß der Reuther Hänge. An das Plangebiet grenzt nördlich Wald an, im Osten lockere Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern und westlich befinden sich landwirtschaftliche Flächen mit entsprechend genutzten Scheunen. Aus Sicht der Stadtplanung sind gesunde Wohnverhältnisse bezogen auf die vorhandenen Lärmquellen gewährleistet. Vom Planungsvorhaben selbst sind nach Herstellung keine störenden Lärmemissionen zu erwarten. Die verkehrliche Erreichbarkeit erfolgt über das bestehende Straßensystem.

5.3. Bodenschutz

Im Altlastenkataster der Stadt Forchheim sind keine Eintragungen vorhanden. Im Zuge der Bauausführung müssen Baugrunduntersuchungen durchgeführt werden. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

5.4. Klimaschutz

Gemäß den Aussagen aus dem als Maßnahmenleitfaden beschlossenen Klimagutachten vom 02.02.2017 wird das Baugebiet die aus Norden zufließende Kaltluft aufnehmen. Um eine Weiterleitung in die weiter südlichen Wohngebiete zu gewährleisten und eine Stauung an querliegender Bebauung zu verhindern ist auf eine aufgelockerte Bebauung mit geringer Dichte zu achten. Die Firstrichtung der Gebäude ist in Nord-Süd-Ausrichtung zu halten. Große Grün- und Gartenflächen sollen die Reduzierung des Kaltluftstroms verhindern und Versickerungsmulden durch verdunstendes Regenwasser auf Grünflächen Kaltluft erzeugen. Die aufgezählten Maßnahmen dienen als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf.

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