5.2.5. Lärmschutz
Im Rahmen des Lärmschutzes sind zwei Ebenen zu betrachten, die Lärmimmissionen, die auf den Standort einwirken und die Lärmemissionen, die von der zukünftigen Nutzung ausgehen.
Das Planungsgebiet liegt im Osten von Forchheim, in Südhanglage der Reuther Hänge. Als nächstgelegene Hauptverkehrsstraße liegt die Bayreuther Straße 400 m entfernt am Fuß der Reuther Hänge. An das Plangebiet grenzt nördlich Wald an, im Osten lockere Wohnbebauung mit Einfamilienhäusern und westlich befinden sich landwirtschaftliche Flächen mit entsprechend genutzten Scheunen. Aus Sicht der Stadtplanung sind gesunde Wohnverhältnisse bezogen auf die vorhandenen Lärmquellen gewährleistet. Vom Planungsvorhaben selbst sind nach Herstellung keine störenden Lärmemissionen zu erwarten. Die verkehrliche Erreichbarkeit erfolgt über das bestehende Straßensystem.