5.6.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans
Pkt. 1a) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB)
Das Planungsgebiet liegt im Osten von Forchheim, in Südhanglage oberhalb der sog. Ruhstraße, einem von Fußgängern und Sportlern gut frequentierten Weg. Das Gebiet schließt östlich an die bereits vorhandene Bebauung in Reuth an, im Westen liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, Extensivwiesen und Obstgärten. Der nördliche Abschluss wird durch Wald („Oberholz“) gebildet, der im Regionalplan als Bannwald bzw. Klimaschutzwald ausgewiesen ist und zudem Teil des Naturparks Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst.
Luftbild 2021, FIN View – Planungsgebiet mit näherer Umgebung
Die Grundstücke im geplanten Wohngebiet werden zum Teil extensiv gepflegt. Je nach Pflegeform (mähen mit Abtransport des Mähgutes/mulchen) haben die Wiesen einen naturschutzfachlich hoch einzuschätzenden Wert. Der Biotoptyp „Wiese“ wird aus vielfältigen Gründen immer seltener.
Auf einem Teil der Flächen stehen gepflegte ältere Obstgärten, eine für die Oberhänge in Forchheim historische und immer noch typische Nutzungsform mit gleichzeitig eingrünender Wirkung.
Die Schaffung von neuem Wohnbauland wird aufgrund der unter Punkt 2 und 3 der Begründung genannten Gründe angestrebt. Im Gebiet ist eine reine Wohnbebauung vorgesehen.
Auf ca. 2 ha Fläche sollen 26 Wohneinheiten entstehen. Für die Realisierung dieses Vorhabens ist eine Versiegelung bis maximal 0,4 vorgesehen.