Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.6.1. Inhalt und Ziele des Bebauungsplans

Pkt. 1a) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB)

Das Planungsgebiet liegt im Osten von Forchheim, in Südhanglage oberhalb der sog. Ruhstraße, einem von Fußgängern und Sportlern gut frequentierten Weg. Das Gebiet schließt östlich an die bereits vorhandene Bebauung in Reuth an, im Westen liegen landwirtschaftlich genutzte Flächen, Extensivwiesen und Obstgärten. Der nördliche Abschluss wird durch Wald („Oberholz“) gebildet, der im Regionalplan als Bannwald bzw. Klimaschutzwald ausgewiesen ist und zudem Teil des Naturparks Fränkische Schweiz/Veldensteiner Forst.

Luftbild 2021, FIN View – Planungsgebiet mit näherer Umgebung

Die Grundstücke im geplanten Wohngebiet werden zum Teil extensiv gepflegt. Je nach Pflegeform (mähen mit Abtransport des Mähgutes/mulchen) haben die Wiesen einen naturschutzfachlich hoch einzuschätzenden Wert. Der Biotoptyp „Wiese“ wird aus vielfältigen Gründen immer seltener.

Auf einem Teil der Flächen stehen gepflegte ältere Obstgärten, eine für die Oberhänge in Forchheim historische und immer noch typische Nutzungsform mit gleichzeitig eingrünender Wirkung.

Die Schaffung von neuem Wohnbauland wird aufgrund der unter Punkt 2 und 3 der Begründung genannten Gründe angestrebt. Im Gebiet ist eine reine Wohnbebauung vorgesehen.

Auf ca. 2 ha Fläche sollen 26 Wohneinheiten entstehen. Für die Realisierung dieses Vorhabens ist eine Versiegelung bis maximal 0,4 vorgesehen.

5.6.2. Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen

Pkt. 1b) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB) sowie § 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB

Es wurden keine europäischen Schutzgebiete festgestellt. Im Regionalplan ist der nördlich angrenzende Wald als Bannwald bzw. Klimaschutzwald ausgewiesen, er ist aber von der Planung nicht betroffen. Im behördenverbindlichen FNP (Flächennutzungsplan) mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Forchheim grenzt der Planbereich an ein „Ökologisch wertvolles Gebiet, Ö2“. In diesen Gebieten hat sich die Stadt verpflichtet, besonders umsichtig mit den ökologisch wertvollen Beständen umzugehen.

Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist die Fläche als Wohnbaufläche definiert. Das geplante Wohnbaugebiet wird hieraus entwickelt.

Ein Teilbereich ist in der Bayerischen Biotopkartierung unter der Biotop Nr. Nr. 6232-1073-004 „Artenreiche Extensivwiesen an den Reuther Hängen“ (extensives Grünland) erfasst.

Seit der Änderung des bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) im Jahr 2020 sind extensiv genutzte Obstbaumwiesen sowie arten- und strukturreiches Dauergrünland gemäß Art. 23 (1) Satz 1 Nr. 6 und 7 BayNatSchG unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich geschützt.

5.7. Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung

Pkt. 2a, 2b) der Anlage 1 (zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB)

Die Lebensräume und Strukturen im Plangebiet wurden durch Mitarbeiter des Stadtbauamtes und durch extern beauftragte Biologen erfasst. Es wurde eine Bestandskarte erstellt. Die erfassten Lebensräume wurden bewertet, um Aussagen zur Eingriffstiefe treffen zu können.

Bei Umsetzung der Wohnbebauung geht ein Teil der Obstbaumbestände und des Grünlandes verloren. Im Bereich der Abstandsfläche zum Wald im Norden bleiben unversiegelte Grünflächen erhalten. Die Fläche von 4.743 m² fließt deshalb nicht in die Eingriffsbilanzierung mit ein.

Die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter erfolgt verbal-argumentativ.

Grundlage für die Bewertung des Bestandes und die Bilanzierung des Eingriffes ist der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur- und Landschaft“ (2. erweiterte Auflage Januar 2003). Aufgrund der langjährigen Entwicklung der Planung wurde hier nicht auf die Fortschreibung des Leitfadens aus dem Jahr 2022 zurückgegriffen.

Durch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) im Jahr 2015 wurde geprüft inwiefern artenschutzrechtliche Verbotstatbestände einschlägig wären bzw. vermieden werden können. Aufgrund der Verzögerungen im Bebauungsplanverfahren wurde im Jahr 2021 nochmals eine Analyse zur Aktualisierung der saP in Auftrag gegeben.

In einem gesonderten Verfahren wurden im Vorfeld die Voraussetzung zur Überplanung und späteren Überbauung des im Geltungsbereich vorhandenen Biotopes mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Forchheim geklärt.

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