11.1. Interne Vorabstimmung der Fachdienststellen
Die interne Vorabstimmung der Fachdienststellen wurde vom 14. Oktober 2022 bis zum 11. November 2022 durchgeführt. Der Abstimmung lag der Planentwurf vom 12. Oktober 2022 mit Begründung zu Grunde. Ziel der Vorabstimmung ist es, vor Durchführung der Beteiligungsschritte gem. BauGB die zu beteiligenden, städtischen Dienststellen je nach Betroffenheit in das Planvorhaben einzubinden, um deren Belange in die Planung einzuarbeiten. Die vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt:
Tabelle der eingegangenen Anregungen der Vorabstimmung Fachdienststellen:
Schreiben vom | Anregungen ja nein | vorgebrachte Anregungen | Behandlung der Anregungen | ||
Städt. Dienststellen | |||||
Amt für Zivil- und Brandschutz | 20.10.2022 | X | --- | ||
FA Beiträge | 21.10.2022 | X | Hinweis auf fehlende endgültige Herstellung der Unterdürrbacher Straße (Widmung als Kreisstraße), ggf. noch Erhebung Erschließungsbeiträge Aufnahme der aufgezählten Zusätze (u. a. noch zur Durchführung der Erschließung und Sicherstellung des (dauerhaften) Betriebs einer Kindertagesstätte im Durchführungsvertrag) in der Begründung und im Durchführungsvertrag | Hinweis auf noch nicht endgültig hergestellte Erschließung wurde in der Begründung in Kap. 4.3.3 ergänzt. Ergänzung weiterer Hinweise im Durchführungsvertrag. | |
FA Wohnen | 02.11.2022 | X | --- | ||
Gartenamt | 08.11.2022 | X | Berücksichtigung der Stellplatzsatzung und der Freiflächengestaltungssatzung Anzahl der Pflanzgebote erhöhen; Ergänzung standortgebundener Baumpflanzungen entlang der Unterdürrbacher Str. (Norden und Süden); Vorgabe: mind. 50% der Pflanzgebote in nicht unterbauten Bereichen Regenwasserbewirtschaftung soll innerhalb des Geltungsbereichs erfolgen, Wasserversorgung der Bäume | Ein Hinweis auf die Stellplatzsatzung ist bereits enthalten. Die Freiflächengestaltungssatzung kommt laut § 1 Abs. 2 FFG-Satzung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mit qualifizierter Grünordnung nicht zur Anwendung. Die Zahl der Pflanzgebote übersteigt bereits die Anzahl an Bäumen, die vergleichsweise gemäß Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Würzburg zu pflanzen wären. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten verdichteten Bebauung, der Topographie des Plangebiets und der erforderlichen Abständen zu Gebäuden und Nachbargrundstücken wird auf eine Erhöhung der Zahl der Pflanzgebote und weitere Vorgaben zu deren Standorten verzichtet. Innerhalb des Plangebiets erfolgt die Bewirtschaftung des anfallenden Niederschlagswassers gem. der Entwässerungssatzung der Stadt Würzburg auf den privaten Flächen selbst (u. a. Ableitung des auf den Wegen anfallenden Regenwassers in angrenzende Grünflächen). Eine Festsetzung ist nicht erforderlich. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. | |
FA Naturschutz und Landschaftspflege | 09.11.2022 | X | --- | ||
Kommunaler Behindertenbeauftragter | 09.11.2022 | X | Außenbereich: Berücksichtigung der DIN 18040-3 bei der Gestaltung des Außenbereichs, insbes. Gestaltung der Fußwege hinsichtlich Breite, Steigungen und einem erschütterungsarmen Bodenbelag. Gestaltung mit großen Platten, mit einem visuell und taktil gut wahrnehmbaren Wegrand. Öffentlicher Innenbereich: Berücksichtigung DIN 18040 (Teil 1 und 2): Gestaltung der Zugänge und öffentlichen Innenräume ohne Schwellen und mit einheitlicher Orientierung, barrierefrei nutzbare Fahrstühle und Treppen, Ausstattung elektr. Klingel und Gegensprechanlage, Schwerbehindertenparkplatz in der TG (min. 2,50 m breit) Wohneinheiten Prüfung, ob ggf. Einrichtung einer rollstuhlgerechten Zwei- oder Dreizimmerwohnung möglich ist, um separates Assistentenzimmer zu gewährleisten (jedoch Verzicht bei unverhältnismäßigem Aufwand) | Im Rahmen der Planung wird die Barrierefreiheit gemäß den einschlägigen Richtlinien und Regelwerken sichergestellt. Die barrierefreie Erschließung wird bis auch eine Ausnahme gewährleistet: Der innere Handlauf der Haupttreppen in Haus I und II kann nicht normgerecht ausgebildet werden, da der Raumbedarf der innenliegenden Treppen im Bezug auf die Gestaltung der Wohnungen und der Nutzflächen im UG optimiert wurde. Für die barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnungen sind zusätzlich Aufzüge geplant, die in Gebäudeklasse III nicht erforderlich sind. Eine rollstuhlgerechte Zwei- oder Dreizimmerwohnung kann zum jetzigen Planungsstand nicht mehr vorgesehen werden. | |
Gartenamt, CEF-Managerin | 10.11.2022 | X | --- | ||
Die Stadtreiniger | 10.11.2022 | X | Darlegung der Anforderungen der Abfallwirtschaftssatzung: - Zufahrten zu Standorten für Abfallbehälter ohne Rückwärtsfahren anlegen - Ausgestaltung Wendehammer für Müllfahrzeug mit innerem Wendekreis von 15 m und äußerem Wendekreis von 22 m. Gewährleistung Befahrbarkeit mit Achslast von 16 t und zulässigem Gesamtgewicht von 26 t. - Zugänge mind. 1,50 m breit und ohne Stufen, nicht mehr als 4 % Steigung. - Standorte nicht mehr als 15 m von der Straße entfernt. - Abstimmung der Abfallbehälterstandorte | Mit dem gegenständlichen Bebauungsplanverfahren wird kein neues Baugebiet erschlossen, sondern eine Nachverdichtung ermöglicht. Die öffentlichen Verkehrsflächen bleiben im Bestand in ihrer Dimensionierung erhalten. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Einhaltung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Würzburg vom 31. Dezember 1997, zuletzt geändert am 21. Dezember 2018, wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachgewiesen. | |
FB Tiefbau | 15.11.2022 | X | Abgleich der Flächen für einen möglichen Geh- und Radweg mit Entwurf des Bebauungsplans Lage Tiefgaragenzufahrt vorstellbar, die Tiefgaragenrampe ist min. 1,5 m von der Grundstücksgrenze abzurücken, um ausreichende Sichtverhältnisse auszubilden Ausreichend dimensionierte Wartefläche für einfahrende PKW vorsehen, um fließenden (Bus-)Verkehr in der Unterdürrbacher Str. nicht zu behindern Rampenhöhe der Tiefgarage muss an der Straßenbegrenzungslinie 25 cm über bestehender Fahrbahn liegen Eigene Fußwege zur Erschließung der Wohngebäude bis hin zum östlichsten Teil des Grundstückes zu berücksichtigen bis zum Ausbau des Rad- und Gehwegs an der Unterdürrbacher Str. | Die Flächen wurden im Entwurf des Bebauungsplans entsprechend angepasst. Die Tiefgaragenzufahrt wurde entsprechend in Abstimmung mit dem FB Tiefbau optimiert. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. | |
Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit | 22.11.2022 | X | Klimatische Einordnung des Stadtbezirks: zum Großteil von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten geprägt und punktuell von Überwärmungsbereichen unterbrochen, die vorhandene Luftleitbahn wirkt sich ausgleichend aus. Lokalklimatisch: geringes Überwärmungspotential; hohe Bedeutung an die Funktionsfähigkeit der Luftleitbahn Zuordnung Plangebiet: Klimatop „Überwärmungspotential“; Kleinräumig Eigenschaften der „Misch- und Übergangsklimate“; umliegende Bereiche vorrangig Prägung durch das Klimatop „Überwärmungspotenzial“, vereinzelt auch „Misch- und Übergangsklimate“ sowie „Moderate Überwärmung“. Plangebiet wird von einer Luftleitbahn überströmt Be- und Durchlüftungssituation: das Flurstück lässt sich in Teilen der sog. „Tallage“ zuordnen Aufgrund der Erweiterung der Aussagen zur klimatischen Situation für die Stadt Würzburg ist die Begründung entsprechend anzupassen. Empfehlungen zur Klimaanpassung: Grundsätzlich keine negativen Auswirkungen aufgrund der Planung auf die klimatische Situation vor Ort; Festsetzung zur Begrünung werden begrüßt; Erhalt von Bäumen ist anzustreben; Festsetzung zu einer möglichst hellen Fassadengestaltung wird empfohlen. | Die Begründung wurde entsprechend ergänzt. Erheblich nachteilige Auswirkungen sind auf die Belange des Klimaschutzes durch die Planung nicht zu erwarten. Im Plangebiet befindet sich unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzung und des damit verbundenen hohen Versiegelungsgrades kein erhaltenswerter Baumbestand bzw. ist ein Erhalt der wenigen vorhandenen (kleinwüchsigen) Bäume planungsbedingt nicht möglich. Stattdessen wird zukünftig durch die grünordnerischen Festsetzungen eine deutliche Verbesserung der Begrünung des Plangebiets erzielt. Die Festsetzung zur hellen Fassadengestaltung wird unter der textlichen Festsetzung in den örtlichen Bauvorschriften 4.1.2.6 ergänzt. |