8.2. Festsetzungen zur Grünordnungsplanung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Bestand zu einem hohen Anteil vollflächig versiegelt. Lediglich entlang seiner nord-östlichen Grenze verläuft ein eingewachsener Heckenbestand mit zwei Einzelbäumen sowie am südlichen Rand eine Obstbaumreihe aus niedrigwüchsigen, halbstämmigen Obstbäumen parallel zur Unterdürrbacher Straße, ergänzt durch einzelne Obstbäume im Osten. Im Zuge des Abbruchs der Bestandsbebauung und der geplanten Neubebauung kommt es zum Verlust dieser randlich bestehenden Grünstrukturen. Dies wird im Bebauungsplan durch die Festsetzung von umfassenden Pflanzgeboten ausgeglichen. Gleichzeitig wird der im Bestand vorhandene hohe Versiegelungsgrad im Plangebiet im Zuge der Planung reduziert.
Lediglich zwei Einzelbäume (Spitzahorn) im Geltungsbereich des Bebauungsplans unterliegen der Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg, da diese einen Stammumfang (StU) von größer gleich ≥ 60 cm aufweisen. Diese können aufgrund der bautechnischen Erfordernisse (Baugrube für Haus I sowie für die benötigten Stützmauern) nicht erhalten bleiben. Die verbleibenden Obstbäume unterliegen nicht dem Schutz der Baumschutzverordnung.
Als Ersatz werden entsprechend dem Umrechnungsschlüssel der Baumschutzverordnung Bäume mit einem Stammumfang zwischen 60 bis 159 cm StU mit Faktor 1,0 und der Größe StU 18-20 kompensiert und deshalb zwei Neupflanzungen 1. Ordnung festgesetzt. Neben den aufgrund der Baumschutzverordnung zu kompensierenden Bäumen werden zusätzlich 13 weitere Ersatzpflanzungen festgesetzt, um auch der Ökofunktionsleistung der nicht unter die Baumschutzverordnung fallenden, abgängigen Bäume und Gehölze Rechnung zu tragen, die ebenso einen wichtigen Beitrag für das Ökosystem, z.B. für die Fauna als auch für das Mikroklima, leisten.
Auf nicht unterbauten Flächen sind Bäume 1. oder 2. Ordnung mit einem Stammumfang von mind. 18-20 cm sowie auf unterbauten Flächen Bäume 3. Ordnung mit mind. 16-18 cm Stammumfang zu pflanzen.
Die aufgelockerte Begrünung und Gestaltung der Freiflächen übernimmt wichtige ökologische Funktionen und dient der Freiraumgliederung zwischen den Gebäuden. Die Baumstandorte werden mit Standortbindung festgesetzt, um das freiraumplanerische Konzept, insbesondere die Adressbildung entlang der Unterdürrbacher Straße und die Einbettung in umgebende Bebauungs- und Grünstrukturen sowie die Verschattung von Freibereichen, zu sichern. Um im Zuge der Bauausführung dennoch genügend Flexibilität zu haben, darf der Standort um bis zu max. 3 Meter abweichen.
Die Ein- und Durchgrünung der Wohnanlage (Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern, freiwachsende Pflanzflächen, Rasenflächen, extensiv begrünte Dachflächen) dient der Verbesserung der Wohnumfeldqualität, der Förderung des Kleinklimas und zur Staubbindung. Gleichzeitig kann der Nutzwert der Freiflächen durch die Kombination mit Spielmöglichkeiten und befestigten Freiflächen erhöht werden, wodurch die Aufenthaltsqualität im Freiraum gesteigert und das Miteinander innerhalb der Wohnanlage gefördert. Durch die Verwendung von wasserdurchlässigem Betonpflaster auf dem Großteil der befestigten Flächen wird in Kombination mit den Grünflächen eine möglichst hohe Versickerung von Oberflächenwasser auf dem Grundstück angestrebt.
Zu begrünende Flächenanteile
Die Freiflächen im Plangebiet, die nicht für andere zulässige Nutzungen benötigt werden, sind zu begrünen und gärtnerisch unter Verwendung von möglichst heimischem und klimaangepasstem Pflanzen/Saatgut zu gestalten.
Der Versiegelungsgrad der Freianlagen ist auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, weshalb Vorgärten nicht dauerhaft als Arbeits-/Lagerflächen genutzt werden dürfen und ein max. 30 cm breiter Spritzschutz-/Traufstreifen zulässig ist. Hierdurch soll u. A. die Grundwasserneubildung gefördert, die abfließende Wassermenge reduziert und die Luftfeuchtigkeit sowie die Staubbindung erhöht werden, was sich positiv auf das Kleinklima der Wohnanlage auswirken wird.
Artenauswahl Bäume, Anpflanzung von Einzelbäumen, Baumgruppen, Großgehölzen und Gehölzflächen
Aufgrund der ehemaligen Nutzung des Gebiets (Wertstoffhof) ist der bestehende Baum- und Gehölzbestand auf die Randbereiche der Grundstücksflächen beschränkt und in seiner Ausprägung in seiner Entwicklungstendenz eingeschränkt (Intensive Nutzung, Straßennähe, angrenzender hoher Versiegelungsgrad).
Um das Plangebiet langfristig aufzuwerten, sind entsprechende Baum- und Strauchpflanzungen durchzuführen und auf größtmögliche Pflanzflächen zu stellen.
Dabei sind standortgerechte, klimaangepasste und möglichst heimische Laubbaumarten - die Verwendung von Nadelgehölzen ist nicht zulässig - unter Berücksichtigung der Straßenbaumliste des Arbeitskreises der Ständigen Konferenz der Gartenamtsleiter beim Deutschen Städtetag und der von der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau empfohlenen „Stadtbaumarten im Klimawandel“ zu verwenden.
Auf nicht unterbauten Flächen sind Bäume mindestens 1. oder 2. Ordnung zu pflanzen, auf unterbauten Flächen mindestens 3. Ordnung. Pflanzgruben und Baumscheiben sind entsprechend ausreichend groß zu dimensionieren, um eine dauerhafte Vitalität der Bäume gewährleisten zu können.
Zusätzlich zu den Baumpflanzungen und den Dachbegrünungen (s. u.) ist auch eine intensive Begrünung der Wohnanlage mit Sträuchern vorzusehen.
Begrünung von Dächern, Tiefgaragen, unterbauten Flächen
Durch die festgelegte Mindestsubstratschicht von 40 cm auf der Tiefgaragendecke und im Bereich von größeren Pflanzungen von 60 cm bzw. von Bäumen von 100 cm auf mind. 12 m² je Baum wird sichergestellt, dass der Begrünung auch dort naturnahe Vegetationsverhältnisse zur Verfügung stehen. Durch die Anforderung von min. 10 cm Substratschichtdicke auf Dachflächen ab einer Grundfläche von 10 m² und mind. 40 cm / 60 cm Substrathöhe auf der Tiefgaragendecke wird anfallendes Niederschlagswasser zusammen mit der beabsichtigten Rückhaltung durch Drän- und Speicherelemente vor Ort gespeichert. Neben dem Beitrag zur Rückhaltung von Niederschlagswasser und dem damit verbundenen positiven Effekt auf das Kleinklima (u. a. Verminderung des Überwärmungspotenzials) wird weiterhin die Biodiversität an Flora und Fauna durch die Begrünung gefördert.
Niederschlagswasser von befestigten Flächen wird, soweit topografisch möglich, durch eine entsprechende Gefälleausbildung direkt seitlich in angrenzende Grünflächen geleitet und versickert. Die Neupflanzungen insbesondere auch zwischen den Gebäuden führt zu einer homogenen Durchgrünung der Wohnanlage. Die randliche Neuanlage von Heckenstrukturen fügt zudem die Baukörper in das von Gärten geprägte Wohnumfeld ein.
Durch die geplante Baumaßnahme in Verbindung mit den oben genannten Gegenmaßnahmen (u. a. durch Pflanzgebote und Begrünung von Dächern und Tiefgarage) sind keine zusätzlichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft zu erwarten.
Flächenbefestigungen
Um das anfallende Niederschlagswasser zu bewirtschaften und die Einleitung in den Kanal zu minimieren, sollen alle Beläge, soweit (verkehrssicherheits-)technisch möglich, mit wasserdurchlässigen (versickerungsfähigen) Belägen hergestellt werden.
Herstellungsfristen, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen müssen innerhalb von einem Jahr nach Fertigstellung des Bauvorhabens abgeschlossen sein, um möglichst kurzfristig den zukünftigen Bewohnern sowie für die benachbarte Wohnbebauung ein qualitativ hochwertiges Wohnumfeld mit einer ansprechenden Freiraumgestaltung bereitzustellen.
Die Begrünungsziele sind ab dem Zeitpunkt der Herstellung der Bepflanzung nach einem Zeitraum von zwei Jahren Fertigstellungs- und Entwicklungspflege vollumfänglich nachzuweisen.
Ausgefallene Pflanzen oder Teile der Vegetation, die absehbar nicht den erforderlichen Zuwachs bzw. vitale Stabilität leisten werden, sind vom Eigentümer rechtzeitig gleichwertig zu ersetzen. Mit diesen Festsetzungen wird gewährleistet, dass die Grünflächen zeitnah ihre Funktionen übernehmen können sowie diese langfristig und nachhaltig sichergestellt werden.