Planungsdokumente: BP Testverfahren 03.40

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Verfahrensablauf

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen am Pfaffenberg“ - Dürrbachtal 40 gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) i. V. m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) wurde am 22.07.2021 vom Stadtrat der Stadt Würzburg beschlossen und am 30.07.2021 in der Main-Post/Volksblatt Ausgabe Nr. 173 ortsüblich bekannt gemacht.

Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren ist anwendbar, da die festgesetzte Grundfläche max. ca. 1.300 m² und somit insgesamt weniger als 20.000 m² beträgt und weil keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. Das beschleunigte Verfahren ist weiterhin anwendbar, weil durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.

Eine frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt.

Die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 26.01.2023 vom Stadtrat der Stadt Würzburg beschlossen und am 03.02.2023 in der Ausgabe Nr. 28 der Main-Post / des Volksblatts ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 13.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023. Parallel zur Auslegung erfolgte die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 06.02.2023.

Im Entwurf des gegenständlichen Bebauungsplans mussten nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Stellungnahmen erneut einzuholen, sobald der Entwurf des Bauleitplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf 19 Tage verkürzt.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 28.09.2023 vom Stadtrat der Stadt Würzburg beschlossen und am 06.10.2023 in der Ausgabe Nr. 230 der Main-Post / des Volksblatts ortsüblich bekannt gemacht. Die erneute öffentliche Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 16.10.2023 bis einschließlich 03.11.2023. Parallel dazu erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 05.10.2023.

3. Einordnung in die Gesamtplanung

3.1. Landesentwicklungsprogramm / Regionalplan

Abbildung 1: Auszug aus dem LEP Bayern - Strukturkarte (Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern vom 22.08.2013, zuletzt geändert durch die am 01.06.2023 in Kraft getretene Verordnung, legt die Stadt Würzburg als Regionalzentrum (>100.000 Einwohner) in einem Verdichtungsraum fest.

Gemäß dem Ziel 3.2 sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Brachflächen und leerstehende Bausubstanz, sowie Möglichkeiten zur Nachverdichtung vorrangig genutzt werden.

Darüber hinaus ist als Grundsatz 3.1 die Anwendung von flächensparenden Siedlungs- und Erschließungsformen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten formuliert. Einer Neuversiegelung von Flächen kann neben dem Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung (siehe Ziel 3.2) durch flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen, bspw. durch städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen entgegengewirkt werden. Hierbei ist zu beachten, dass flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen einer unterschiedlichen Umsetzung in Abhängigkeit von den ortspezifischen Gegebenheiten, wie u.a. den vorhandenen Siedlungsstrukturen, dem Ortsbild oder der Topographie bedürfen.

Natur und Landschaft sollen als Lebensgrundlage und Erholungsraum, insbesondere als Frei- und Grünflächen in verdichteten Räumen, erhalten und entwickelt werden (Grund-sätze 7.1.1 und 7.1.4).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden Flächenpotenziale genutzt, um im Sinne der landesplanerischen Vorgaben eine Brachfläche zu nutzen sowie die Freiraumqualität aufrechtzuerhalten und nachhaltig zu entwickeln. Der Bebauungsplan entspricht somit landesplanerischen Vorgaben.

Der verbindliche Regionalplan Region Würzburg (2), in Kraft getreten am 01.12.1985, stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Siedlungsfläche dar (Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Sonderbaufläche). Die im Regionalplan dargestellten Siedlungsflächen basieren auf dem Bestand sowie auf durch genehmigte Bebauungs- oder Flächennutzungspläne ausgewiesene Flächen. Der Bereich des Bebauungsplans liegt innerhalb der Siedlungsfläche und entspricht somit regionalplanerischen Vorgaben.

Abbildung 2: Auszug aus dem Regionalplan Region Würzburg (2) 1985 / 2018 (Quelle: Regionaler Planungsverband Würzburg)

Der in Aufstellung begriffene Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung angepasst. Relevante Ziele und Grundsätze für das Plangebiet ergeben sich aus dem Regionalplan der Region Würzburg (PR 2) wie folgt:

  • RP 2 Ziel B II 1.4: Innerhalb des Stadt- und Umlandbereichs des Verdichtungsraumes Würzburg soll das Oberzentrum mit den unmittelbar angrenzenden Gemeinden Schwerpunkt der Siedlungstätigkeit sein. [...]
  • RP 2 Ziel B II 2.3: Im Bereich um das Oberzentrum Würzburg sowie in den zentralen Orten sollen die Ausschöpfung von Flächenreserven und eine angemessene Verdichtung in den bestehenden Siedlungsgebieten Vorrang haben vor den Ausweisungen neuer Baugebiete. Die Innenentwicklung einschließlich der Umnutzung von brachliegenden ehemals militärisch genutzten Flächen im Siedlungsbereich soll verstärkt werden.
  • RP 2 Ziel B II 3.2: In den Kernbereichen der zentralen Orte der mittleren und höheren Stufen soll die Wohnqualität verbessert werden. Vor allem soll durch den verstärkten Ausbau und eine Erweiterung der Infrastruktur eine Qualitätssteigerung des Wohn-umfeldes angestrebt werden. Vor Inanspruchnahme neuer Flächen am Rande bestehender Siedlungseinheiten sollen verstärkt Maßnahmen zur Entwicklung von brachliegenden oder minder genutzten Gebieten im Innenbereich durchgeführt werden.
  • RP 2 Grundsatz B II 3.3: In den zentralen Orten höherer Stufe einschließlich Unterzentren der Region ist eine höhere Siedlungsdichte anzustreben.
  • RP 2 Grundsatz B II 3.4: Vorrangig im Oberzentrum Würzburg, in den Mittelzentren und den möglichen Mittelzentren ist ein Mangel an Wohnraum im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für Haushalte, die sich am freien Markt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgen können, abzubauen. Dabei ist eine günstige Zuordnung zu den Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs anzustreben.
  • RP 2 Ziel B VII 2.2: Im Maintal soll die Einrichtung eines durchgehenden Radwegs mit Anschlüssen an die größeren Mainnebentäler fortgesetzt werden, der auch gefahrlos von den Ortskernen der jeweils berührten Städte und Gemeinden erreichbar sein soll. Das Radwegenetz im Verdichtungsraum soll weiter ausgebaut werden.
  • RP 2 Ziel B.II 1.1: [...] Bei der angestrebten nachhaltigen Siedlungsentwicklung sind folgende Erfordernisse in besonderer Weise zu berücksichtigen:
  • […] Die weitere Siedlungsentwicklung soll unter Nutzung vor allem der im LEP aufgezeigten Möglichkeiten so flächensparend wie möglich erfolgen.
  • Die zusätzliche Versiegelung soll so gering wie möglich gehalten, eine Reduzierung bereits versiegelter Flächen angestrebt werden
  • […] Bei Planung und Nutzung der Baugebiete soll auf einen sparsamen und umweltfreundlichen Energie- und Wasserverbrauch hingewirkt werden.

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