2.2. Verfahrensablauf
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen am Pfaffenberg“ - Dürrbachtal 40 gemäß § 12 BauGB (Vorhaben- und Erschließungsplan) i. V. m. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) wurde am 22.07.2021 vom Stadtrat der Stadt Würzburg beschlossen und am 30.07.2021 in der Main-Post/Volksblatt Ausgabe Nr. 173 ortsüblich bekannt gemacht.
Das Bauleitplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren ist anwendbar, da die festgesetzte Grundfläche max. ca. 1.300 m² und somit insgesamt weniger als 20.000 m² beträgt und weil keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen. Das beschleunigte Verfahren ist weiterhin anwendbar, weil durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen.
Eine frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt.
Die Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 26.01.2023 vom Stadtrat der Stadt Würzburg beschlossen und am 03.02.2023 in der Ausgabe Nr. 28 der Main-Post / des Volksblatts ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 13.02.2023 bis einschließlich 17.03.2023. Parallel zur Auslegung erfolgte die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 06.02.2023.
Im Entwurf des gegenständlichen Bebauungsplans mussten nach der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden die Stellungnahmen erneut einzuholen, sobald der Entwurf des Bauleitplanes nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB angemessen auf 19 Tage verkürzt.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 28.09.2023 vom Stadtrat der Stadt Würzburg beschlossen und am 06.10.2023 in der Ausgabe Nr. 230 der Main-Post / des Volksblatts ortsüblich bekannt gemacht. Die erneute öffentliche Beteiligung erfolgte im Zeitraum vom 16.10.2023 bis einschließlich 03.11.2023. Parallel dazu erfolgte die erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 05.10.2023.