Planungsdokumente: BP Testverfahren 03.40

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Flächennutzungsplan

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Würzburg, in Kraft getreten am 01.04.1987 und zuletzt durch Neubekanntmachung am 24.03.2023 geändert, ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits als Wohnbaufläche dargestellt (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Auszug aus dem Flächennutzungsplan (Quelle: Stadt Würzburg)

Der Bebauungsplan entspricht somit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung des wirksamen Flächennutzungsplans und wird aus diesem entwickelt.

3.3. Übergeordnete gesamtstädtische Planungen

3.3.1. Handlungskonzept Wohnen

Das Handlungskonzept Wohnen dient der Stadt Würzburg als kommunale Leitlinie, um Strategien für die Herausforderungen am Wohnungsmarkt und die zukünftige Wohnentwicklung für die nächsten Jahre abzuleiten. Dabei wurde das im Jahr 2016 aufgestellte Handlungskonzept in den vergangenen Jahren bezüglich der bisherigen Ziele und Maßnahmen überprüft und hinsichtlich der zukünftig zu erwartenden Entwicklungen angepasst und auch neue Ziele entwickelt.

Im Handlungskonzept Wohnen der Stadt Würzburg vom 06. April 2022 ist festgehalten, dass vor dem Hintergrund von zunehmender Flächenknappheit und zur Vermeidung zusätzlicher Flächeninanspruchnahme im Außenbereich im Sinne einer flächensparenden Siedlungsentwicklung die Innenentwicklung weiter forciert werden soll. Hierzu zählt u. a. auch die Bebauung von aktuell minderbebauten oder anderweitig genutzten Grundstücken mit Wohnungen. Gleichzeitig ist im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel ein Augenmerk auf die Sicherung guter Wohn- und Lebensqualitäten zu legen. Weitere zentrale Ziele sind, den Wohnungsmarkt durch die Schaffung eines quantitativ und qualitativ ausreichenden Wohnungsangebots zu entspannen. Durch eine Entspannung des Wohnungsmarktes und ein Bremsen des Mietpreisanstieges soll preisgünstiger Wohnraum erhalten sowie durch den Neubau geförderter Sozialwohnungen ergänzt werden (vgl. Handlungskonzept Wohnen vom 06. April 2022 u. a. auf S. 82, 90).

Gemäß Grundsatzbeschluss der Stadt Würzburg aus dem Jahr 2019 ist daher bei Bauvorhaben, die mindestens 25 Geschosswohnungen und/oder 3.000 m² Bruttogeschossfläche im Geschosswohnungsbau umfassen, ein Anteil von mindestens 30 % der neu zu schaffenden Wohneinheiten und gleichzeitig mindestens 30 % der Geschossfläche für den geförderten Mietwohnungsbau zu sichern.

Für den Stadtbezirk Dürrbachtal wird im Handlungskonzept Wohnen 2022 bzgl. der Wohnraumnachfrage ein deutlicher Anstieg der Anteile der 1- und 2-Personen-Haushalte bei einem gleichzeitig sinkenden Anteil größerer Familienhaushalte seit dem Jahr 2013 deutlich, was durch den Alterungsprozess der Bewohner des Dürrbachtals begründet ist. Auf der anderen Seite ist das Wohnraumangebot im Dürrbachtal fast ausschließlich von Ein- und Zweifamilienhäusern und gleichzeitig wenigen Mietwohnbeständen (überwiegend im preiswerten Geschosswohnungsbausegment) geprägt. Im Dürrbachtal ist nur ein geringes Wohnungsbaupotenzial vorhanden.

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