Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7.4. Wasser

§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB

Im Plangebiet kommen keine Oberflächengewässer vor. Der Hangbereich ist aber aufgrund seines geologischen Aufbaus unterschiedlich von austretendem Hangwasser betroffen. Erkennbar ist das z.B. auch an einer Vernässungsfläche im östlichen Plangebiet. Anhand einer Vegetationsaufnahme mit typischen Feuchtezeigern ist dies zusätzlich dokumentiert.

Durch die geplante Bebauung wird das jetzt vorhandene Wasserregime gänzlich geändert. Hangwasser und Oberflächenwasser können im Gelände nicht versickern und müssen daher abgeleitet werden.

Das Außengebietswasser (Hangwasser), das aus dem nördlich gelegenen Waldflächen Richtung Baugebiet fließt wird im nördlichen Geltungsbereich in einem Rückhaltebecken von 112 m³ aufgefangen und gedrosselt in Grabensystemen abgeführt.

Das Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird in einem gesonderten Becken mit 307 m³ Fassungsvermögen im süd-westlichen Geltungsbereich aufgefangen und gedrosselt dem Mischwasserkanal in der Ruhstraße zugeführt.

Der Eingriff durch die Bebauung in Bezug auf das o.g. Schutzgut Wasser ist aufgrund der bisherigen Festsetzungen als mittel einzustufen.

5.7.5. Luft und Klima

§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB

Auszug aus dem Landschaftsplan bzw. dem Klimagutachten des DWD:

Die Talhänge der Liashochfläche spielen in Forchheim eine wichtige Rolle. Wo sie nicht bewaldet und/oder bebaut sind, kann sich Kaltluft bilden und hangabwärts fließen, so dass eine Durchlüftung der Wohngebiete am Unterhang möglich ist. Durch Aufforstung oder Bebauung gehen diese Kaltluftentstehungsflächen verloren. Im Hangverlauf können einzelne Bauwerke, Straßendämme usw. den Kaltluftabfluss unterbinden, an diesen Hindernissen kommt es auch zur Bildung von „Kaltluftseen“.

Das geplante Wohngebiet wird in seiner Wirkung ähnlich einzustufen sein, die Durchlüftung unterhalb liegender Wohngebiete wird dadurch gemindert werden. Allerdings ist anzunehmen, dass aufgrund der lockeren Bebauung mit Hausgärten und der unbebauten Fläche im Norden des Gebiets die Auswirkungen nicht elementar sein werden. Die Firstausrichtung wird gemäß Klimagutachten in Nord-Süd-Richtung festgesetzt.

Zudem sind Festsetzungen zur Dachbegrünung bei Flachdächern und flachen Pultdächern im Bebauungsplan getroffen. Dies trägt zur Eingriffsminderung der Auswirkungen auf die o.g. Schutzgüter bei.

Daher werden die Auswirkungen des Eingriffs in die Schutzgüter Luft und Klima als vergleichsweise gering angesehen.

5.7.6. Landschaftsbild

§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB

Das Plangebiet liegt im Bereich der Oberhänge in Reuth, es ist gut einsehbar. Bisher wird die Landschaft in diesem Bereich von landwirtschaftlichen Flächen wie Wiesen und Streuobstgärten, bzw. Hecken geprägt.

Blick auf den Geltungsbereich

Die geplante Wohnbebauung wird den Charakter des Landschaftsbildes im Gebiet verändern. Die Bebauungsdichte entspricht mit 26 Wohneinheiten nicht ganz der umliegenden Bebauung. Die Baugrundstücke sind in der Fläche geringer. Es sind Häuser mit einer Wandhöhe von 3,0 m bei geneigten und max. 7 m bei flachen Dächern über dem natürlichen Gelände vorgesehen.

Die neu entstehenden Hausgärten und die hierfür vorgesehenen Festsetzungen fungieren als begrünende Elemente, welche die Auswirkung hinsichtlich des Landschaftsbildes abmildern. Der Erhalt einer Vielzahl von Obstbäumen im Umfeld des Geltungsbereiches wird mittels Vereinbarungen zu CEF-Maßnahmen gesichert.

Die Eingriffsschwere auf das Schutzgut Landschaftsbild wird aufgrund der geschilderten Sachverhalte als mittel eingestuft.

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