5.7.4. Wasser
§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB
Im Plangebiet kommen keine Oberflächengewässer vor. Der Hangbereich ist aber aufgrund seines geologischen Aufbaus unterschiedlich von austretendem Hangwasser betroffen. Erkennbar ist das z.B. auch an einer Vernässungsfläche im östlichen Plangebiet. Anhand einer Vegetationsaufnahme mit typischen Feuchtezeigern ist dies zusätzlich dokumentiert.
Durch die geplante Bebauung wird das jetzt vorhandene Wasserregime gänzlich geändert. Hangwasser und Oberflächenwasser können im Gelände nicht versickern und müssen daher abgeleitet werden.
Das Außengebietswasser (Hangwasser), das aus dem nördlich gelegenen Waldflächen Richtung Baugebiet fließt wird im nördlichen Geltungsbereich in einem Rückhaltebecken von 112 m³ aufgefangen und gedrosselt in Grabensystemen abgeführt.
Das Oberflächenwasser aus dem Baugebiet wird in einem gesonderten Becken mit 307 m³ Fassungsvermögen im süd-westlichen Geltungsbereich aufgefangen und gedrosselt dem Mischwasserkanal in der Ruhstraße zugeführt.
Der Eingriff durch die Bebauung in Bezug auf das o.g. Schutzgut Wasser ist aufgrund der bisherigen Festsetzungen als mittel einzustufen.