Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.7.7. Kultur- und sonstige Sachgüter

§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB

Der Streuobstanbau wurde im Jahr 2021 in das bundesweite Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“ aufgenommen. Durch die vielseitige Nutzung der Streuobstwiesen sind diese ein gutes Beispiel für standortbezogene, kleinbäuerliche Landnutzung, welche die Kulturlandschaft prägte. In vielen Gegenden Deutschlands, die kleinklimatisch begünstigt sind, hat sich der Streuobstanbau im Laufe der Jahrhunderte als eine besondere Kulturform herausgebildet, die eine Mischung aus Wiesen- und Obstnutzung darstellt: die sogenannten Streuobstwiesen. Die Wortzusammensetzung rührt von der verstreuten räumlichen Verteilung dieser Obstgärten her.

Durch Ausweisung des Bebauungsplanes werden 3.430 m² Obstwiesen mit teilweise alt eingewachsenem Baumbestand beseitigt. Es werden hierfür jedoch an anderer Stelle neue Obstwiesen angelegt.

Im bisher unbebauten Plangebiet wurden keine Bodendenkmäler festgestellt. Ein Wegkreuz (Marterl) an der Ruhstraße liegt nicht im Geltungsbereich und wird durch die geplante Bebauung nicht berührt.

Die Auswirkungen auf die o.g. Schutzgüter sind als mittel einzustufen.

5.7.8. Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen

§ 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB

Die erörterten Umweltbelange befinden sich in einem stark vernetzten, komplexen Wirkungsgefüge. Sie beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Die Wirkungen im Zuge der Ausweisung des Bebauungsplanes 10/6, welche mit einer hohen Eingriffsschwere verbunden sind (Pflanzen, Tiere, Biodiversität und Boden) rücken dabei in den Vordergrund. Aufgrund der hohen Siedlungsdichte im Stadtgebiet werden qualitativ hochwertige Lebensräume für Tiere und Pflanzen immer seltener und somit noch schützenswerter.

Versiegelte Böden wirken sich negativ auf den Wasserhaushalt und das Klima aus. Ein Verlust an Biodiversität, Verschlechterung des Landschaftsbildes und Entwertung als Erholungsraum wirken sich auch letztendlich auf den Menschen und seine Gesundheit aus.

Auch der Verlust kultureller Identität hinsichtlich einer ehemals in der Region weit verbreiteten Bewirtschaftungsform (Streuobst) ist hier zu nennen.

Die Auswirkungen auf die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind als mittel einzustufen

Zusammenfassung:

SchutzgutEingriffsschwere
Mensch und seine Gesundheit Erholung, Lärmmittel
Pflanzen, Tiere, Biodiversität, Artenschutzhoch
Bodenhoch
Wassermittel
Luft und Klimagering
Landschaftsbildmittel
Kultur- und sonstige Sachgütermittel
Wechselwirkungenmittel

Aufgrund der Betrachtung der Schutzgüter ist im jetzigen Planungsstand der Eingriff einer mittleren Schwere zuzuordnen.

5.8. Weitere Belange des Umweltschutzes

(gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB)

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: