5.8.4. Schonender Umgang mit Grund und Boden
§ 1a Abs. 2 BauGB
Im Bereich der Zufahrten und Stellplätze ist versickerungsfähiger Belag zu verwenden. Dies können wasserdurchlässige Pflastersteine wie Rasengittersteine oder Rasenfugenpflaster sein. Hierbei ist auch dem entsprechenden versickerungsfähigen Untergrund Beachtung zu schenken. Die Erschließungs- und Parkflächen werden auf ein Minimum reduziert.
Schädliche Bodenveränderungen die bekannt oder verursacht werden, sind laut Bodenschutzgesetz der zuständigen Behörde (Landratsamt Fachbereich 44 Umweltschutz) zu melden.