6.1. Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich schließt gem. § 9 Abs. 7 BauGB die Fl. Nrn.505, 506, 509, 509/3, 510, 510/2,513/1, 514/2, 517, 518, 521, 521/1 und Teilflächen der Fl. Nrn. 507 der Gemarkung Forchheim - Reuth ein und weist eine Fläche von 2,47 ha auf. Dieser umfasst mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich sind.