Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.4. Höhe baulicher Anlagen

Die hangseitige Wandhöhe im Mittel gemessen von der Oberkante des natürlichen Geländes bis zum Schnittpunkt der traufseitigen Wand mit der Dachhaut bei geneigten Dächern darf maximal 3,50 m betragen.

Bei flachen Dächern darf die Wandhöhe, gemessen von der Oberkante des natürlichen Geländes bis zum oberen Abschluss der hangseitigen Gebäudewand maximal 6,00 m betragen. Umwehrungen (z.B. Attika) sind unabhängig davon bis zu einer Höhe von 90 cm zulässig.

6.5. Kniestock

Die Höhe des Kniestocks darf maximal 0,50 m ab Oberkante Rohdecke betragen.

6.6. Baugrenzen

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgelegt. Diese sind ausreichend dimensioniert, um die Gebäude auf den Baugrundstücken unter Einhaltung der Abstandflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung unterzubringen. 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO.

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