Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

6.10. Einfriedungen

Zäune der Hausgärten sind sockellos auszuführen. Entlang der öffentlichen Erschließungsstraßen sind keine Sichtschutzzäune zulässig. Somit kann die halböffentliche Vorgartenzone ihrer Funktion als Kommunikationsfläche gerecht werden.

6.11. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze, Carports und Garagen,

Garagen, Carports und Stellplätze sind innerhalb und außerhalb überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Innerhalb der öffentlichen und privaten Grünflächen sind Garagen, Carports und Stellplätze nicht zulässig. Garagen sind um 5 m, Carports um 1,5 m von der Straßenbegrenzungslinie auf der Zufahrtsseite einzurücken. Außerhalb der Baufenster sind Nebenanlagen (Geräte- und Müllhäuschen etc.) zulässig aber nicht auf der festgesetzten öffentlichen Grünfläche, da diese Fläche für Oberflächenentwässerung herangezogen wird. Stellplätze und Zufahrten sind wasserdurchlässig auszuführen.

6.12. Immissionsschutz

Der Beurteilungspegel, der durch den betrieb haustechnischer Anlagen (z.B. Klimageräte, Abluftanlagen, Wärmepumpen) hervorgerufenen Geräusche darf am maßgeblichen Immissionsort ( nächstgelegenes Wohnhaus) im Hinblick auf die Summenwirkung mit bereits bestehenden bzw. noch zu errichtenden weiteren haustechnischen Anlagen die um 6 dB(A) reduzierten in der TA Lärm unter Nr. 6.1d für ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzten Immissionsrichtwerte für den Tag von 49 dB(A) und für die Nacht von 34 dB(A) nicht überschreiten. Der Nachweis über die Einhaltung obliegt dem jeweiligen Betreiber. Im Bedarfsfall kann hierzu die Vorlage eines schalltechnischen Nachweises verlangt werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: