Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.9. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

§ 9 (1a) mit § 1a (3) BauGB

Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität sind detailliert in der durchgeführten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) erläutert und dieser zu Entnehmen. Die saP ist als gesonderter Teil der Begründung mit Umweltbericht als Anlage angehängt.

9.10. Verkehrserschließung

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über den Oberen Schulweg. Das Verkehrsgutachten geht im Vergleich zum vorliegenden Entwurf von einer höheren Anzahl an Wohneinheiten aus und dementsprechend auch von einer höheren Anzahl an Kfz-Fahrten. Laut Verkehrsgutachten können auch diese höheren Kfz-Fahrten vom derzeitigen Straßennetz aufgenommen werden. Durch die gedeckelte Anzahl an zulässigen Wohneinheiten werden auch die zusätzlichen Kfz-Fahrten reduziert. Eine Überlastung der Verkehrsinfrastruktur des Baugebietes ist nicht anzunehmen.

Die für die geplante Bebauung erforderlichen Stellplätze für Pkw gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Forchheim können auf den Grundstücken nachgewiesen werden.

9.11. Ver- und Entsorgung

Die Ver– und Entsorgung der Wohneinheiten wird durch die Stadtwerke Forchheim sichergestellt.

Die Versorgung des Baugebietes mit Strom erfolgt über eine neue Trafostation im Bereich Forstweg. Für die Trinkwasserversorgung des neuen Baugebietes mit ausreichendem Wasserdruck ist eine eigene Druckzone über das Druckpumpwerk „Auf der Hut“ vorgesehen.

Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung für das Gebiet ist ein Löschwasserbehälter von knapp 100 m³ Fassungsvermögen möglichst zentral positioniert und in unmittelbarer Straßennähe erforderlich.

Das Plangebiet muss nach den aktuellen Richtlinien im Trennsystem entwässert werden, obwohl derzeit nur ein Mischwasserkanal im Plangebiet anliegt. D.h. das Schmutzwasser wird über die geplanten Erschließungsstraßen in den Kanal am Oberen Schulweg eingeleitet. Zur Entlastung des Mischwasserkanals in der Ruhstraße wird das anfallende Oberflächenwasser aus dem Baugebiet über ein Regenrückhaltebecken im süd-westlichen Geltungsbereich aufgefangen und gedrosselt in den Kanal geleitet. Bei dem Regenrückhaltebecken handelt es sich um ein naturnah gestaltetes Erdbecken mit temporärem Wasserstand unmittelbar nach Regenereignissen.

Das Außengebietswasser, das aufgrund der Hanglage aus dem nördlichen Waldbereich anzunehmen ist, muss zur Vermeidung von Starkregenschäden gesichert abgeführt werden. Da es sich um Oberflächenwasser außerhalb des Baugebietes handelt, das die Bebaubarkeit der Fläche einschränken kann, liegt die Verantwortung zur sicheren Ableitung sowie die Errichtung und Wartung von Sicherungsmaßnahmen bei der Stadtverwaltung. Es gelten die einschlägigen Regelwerke zu Regenrückhalteräumen und hydraulischen Bemessungen. Entsprechend den Vorgaben aus den Merkblättern A-117 und A-118 der DWA ist ein Gesamtvolumen von 112 m³ zu erwarten. Da es sich um Fremdwasser handelt ist eine Einleitung in das Kanalnetz gemäß §55 Abs. 2 WHG nicht zulässig. Dieses Volumen an Oberflächenwasser ist in der nördlichen Grünfläche zurückzuhalten und gedrosselt nach Süden in den Entwässerungsgraben entlang der Ruhstraße abzuleiten. Die angenommene Fläche für erforderliche Maßnahmen werden im Bebauungsplan als Flächen für die Wasserwirtschaftfestgesetzt. Die technische Ausgestaltung der Anlagen zur Rückhaltung sind im Zuge der Erschließung des Baugebietes zu erbringen.

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