Planungsdokumente: Stadt Forcheim, Bebauungsplan Nr. 10/6, "Oberer Schulweg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.6. Neupflanzung von Bäumen und Gehölzen

Im Zuge der Bebauung mit Wohnhäusern ist vorgesehen, den Eingriff in das Schutzgut Landschaftsbild zu mindern, indem die Durchgrünung des Baugebietes mit Hilfe von Pflanzgeboten festgesetzt wird. Abhängig von der Grundstücksfläche sind ab 300 m² mindestens 1 Obst-/bzw. Laubbaum und ab 700 m² mindestens 2 Obst-/Laubbäume zu pflanzen. Festgesetzte Baumbestände auf den Grundstücken werden dabei angerechnet. Die festgesetzte Pflanzposition ist im Radius von 5 m verschiebbar.

Die neu zu pflanzenden Bäume und Gehölze sind dauerhaft über den jeweiligen Grundstückseigentümer / Eigentümergemeinschaft von einem anerkannten Fachmann zu entwickeln und zu pflegen. Bei Abgang eines Baumes oder Gehölzes ist dieses durch die gleiche Art und mindestens die gleiche Pflanzqualität zu ersetzen, die bereits erreicht wurde.

9.7. Artenliste der zu pflanzenden Gehölze

Die zu pflanzenden Gehölze sind aus folgender Pflanzliste zu wählen:

BaumartenBotan. NamePflanzqualität
Diverse ObstbäumeHochstamm, 3xv, DB, StU 14-16
TraubenkirschePrunus padusHochstamm, 3xv, DB, StU 12-14
WinterlindeTilia cordataHochstamm, 3xv, DB, StU 12-14
Feld-AhornAcer campestreHochstamm, 3xv, DB, StU 12-14
Spitz-AhornAcer platanoidesHochstamm, 3xv, DB, StU 12-14
HainbucheCarpinus betulusHochstamm, 3xv, DB, StU 12-14
WalnussJuglans regiaHochstamm, 3xv, DB, StU 12-14
Stiel-EicheQuercus roburHochstamm, 3xv, DB, StU 10-12
MehlbeereSorbus ariaHochstamm, 3xv, DB, StU 12-14
Salix capreaSalweideContainer, 60-100

9.8. Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Am Nordrand des Planungsgebietes wird ein 25 m breiter Streifen und am Westrand des Planungsgebietes ein 16,50 m breiter Streifen als Maßnahmenflächen gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzt.

Die Fläche entlang der nördlichen und westlichen Geltungsbereichsgrenze, deckungsgleich mit der öffentlichen Grünfläche, ist von Eingriffen, Versiegelung und Bebauung freizuhalten. Sie dient als Pufferzone dem Übergang in die freie Landschaft und dem Erhalt der Bodenfunktionen, v.a. zur Versickerung von anfallendem Oberflächenwasser und ist extensiv zu bewirtschaften.

Quartierbäume aus der saP werden - wo möglich - zum Erhalt festgesetzt.

Der ermittelte Ausgleichsbedarf gemäß Eingriffsregelung und die festgesetzten Maßnahmen sind dem Umweltbericht und dem anhängenden Entwicklungskonzept für die Kompensationsmaßnahmen zu entnehmen.

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