Grün- und Freiflächenstrukturen finden sich auf den umgebenden Wohngrundstücken selbst, an den Hängen des Pfaffenbergs (Weinbau) und entlang des südlich verlaufenden Dürrbachs.
Auf den Hängen südlich des Dürrbachs befinden sich amtlich kartierte Biotope (Nr. 1026-001 und 1026-006; aufgelassene Kulturbestände durchzogen mit privaten Gärten, Streuobstbeständen unterschiedlichen Alters und Gebüschstrukturen) am Südrand von Unterdürrbach). Nördlich des Plangebietes, parallel zu den Weinbergen, wachsen langgestreckte Gebüschkomplexe aus dichter Strauchschicht mit überstehenden Obst- und Großbäumen (Biotop Nr. 1029-001).
Im Plangebiet selbst sind keine Biotope vorhanden.
Die wenigen sich im Bestand des Plangebietes befindlichen Freiflächen, insbesondere parallel der Unterdürrbacher Straße, sind mit Sträuchern und wild aufgegangener Krautflur bestanden. An der nördlichen Grundstücksgrenze wächst eine Hecke aus überwiegend heimischen Gehölzen. Zwischen den Bestandsgebäuden finden sich kleinflächige Vegetationsstrukturen die als extensiv genutzte Rasenflächen mit einzelnen Strauchgruppen bestanden sind und zum Teil für Ablagerungen genutzt wurden.
Baumbestandsbewertung
Im Plangebiet befinden sich zahlreiche Laub- und Obstbäume, die im Zuge der Vermessung des Plangebiets aufgenommen wurden.
Neben zwei Laubbäumen (Spitzahorne, Baumnummern 1 und 2 in nachfolgender Abbildung) mit Stammumfängen über 60 cm, die somit unter die Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg fallen, befinden sich im Plangebiet auch 12 Obstbäume, die nicht dem Schutzstatus nach BaumSchVO unterliegen (Baumnummern 3 bis 14 in nachfolgender Abbildung).

Abbildung 4: Baumbestandsaufnahme (Quelle: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh; Stand: März 2023)

Abbildung 5: Tabelle der Bäume mit Art, Stammumfang und Kronendurchmesser (Quelle: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh; Stand: März 2023)
Die beiden unter BaumSchVO stehenden Laubbäume (Spitzahorn) können aufgrund der örtlichen Höhenverhältnisse (steile Böschung) an der nördlichen Grundstücksgrenze und in Verbindung mit dem geplanten Bauvorhaben nicht gehalten werden.
Für die Ermittlung der Anzahl der Ersatzpflanzungen sind laut Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg folgende Vorgaben zu beachten:
- Bäume bis 59 cm Stammumfang (StU) und Obstbäume werden nicht berücksichtigt
- Bäume von 60 bis 159 cm StU werden mit Faktor 1,0 und Größe StU 18-20 berücksichtigt
- Bäume ab 160 cm StU werden mit Faktor 2,0 und Größe StU 18-20 berücksichtigt
- Bäume ab 200 cm StU werden mit Faktor 3,0 und Größe StU 18-20 berücksichtigt
- mehrstämmige Bäume werden mit dem größten Einzelstamm gewertet
Als Ersatz sind für die beiden zu fällenden Bäume mindestens zwei standortgerechte Laubbäume in der Mindestgröße Hochstamm, Mindeststammumfang 18-20 cm, zu pflanzen. Als Kompensation für den Verlust der beiden unter Schutz stehenden Spitzahorne sowie der ebenfalls zu fällenden Obstbäume werden insgesamt 15 Laubbäume neu gepflanzt. Ein entsprechender Fällantrag wird im Rahmen des Bauantrags eingereicht. Der Nachweis der Ersatzpflanzungen wird auf dem Grundstück erbracht.