Planungsdokumente: BP Testverfahren 03.40

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.4.1. Planungsrechtliche Einordnung

Für den Geltungsbereich besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan (Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pfaffenbergweg - Unterdürrbacher Landstraße - Heinrichsleitenweg und Südgrenze der Weinbergsanlagen - Dürrbachtal 015) in der Fassung vom 24.11.1965. Dieser setzt für das Grundstück Fl.Nr. 7887 ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Geschossflächenzahl von 0,30 und zwei Vollgeschossen fest. Für sämtliche Häuser werden flachgeneigte Satteldächer mit einer Dachneigung bis 27° festgesetzt. Die sichtbare Sockelhöhe darf tal- und bergseits max. 0,40 m betragen. Der seitliche Grenzabstand wird mit mind. 5,0 m und der seitliche Gebäudeabstand mit mind. 10,0 m angegeben.

Abbildung 6: Auszug aus dem Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pfaffenbergweg - Unterdürrbacher Landstraße - Heinrichsleitenweg und Südgrenze der Weinbergsanlagen - Dürrbachtal 015 (Quelle: Stadt Würzburg)

4.4.2. Eigentumsverhältnisse

Das Grundstück Fl.Nr. 7887 befindet sich in privatem Eigentum des Vorhabenträgers. Für den geplanten Radweg, der sich zukünftig im Eigentum der Stadt Würzburg befinden soll, wird zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt ein Ankaufsrecht vereinbart und notariell gesichert.

5. Ziele und Zwecke der Planung

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Ortsbezug der Stellungnahme

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