4.4.1. Planungsrechtliche Einordnung
Für den Geltungsbereich besteht ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan (Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pfaffenbergweg - Unterdürrbacher Landstraße - Heinrichsleitenweg und Südgrenze der Weinbergsanlagen - Dürrbachtal 015) in der Fassung vom 24.11.1965. Dieser setzt für das Grundstück Fl.Nr. 7887 ein Allgemeines Wohngebiet mit einer Geschossflächenzahl von 0,30 und zwei Vollgeschossen fest. Für sämtliche Häuser werden flachgeneigte Satteldächer mit einer Dachneigung bis 27° festgesetzt. Die sichtbare Sockelhöhe darf tal- und bergseits max. 0,40 m betragen. Der seitliche Grenzabstand wird mit mind. 5,0 m und der seitliche Gebäudeabstand mit mind. 10,0 m angegeben.
Abbildung 6: Auszug aus dem Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Pfaffenbergweg - Unterdürrbacher Landstraße - Heinrichsleitenweg und Südgrenze der Weinbergsanlagen - Dürrbachtal 015 (Quelle: Stadt Würzburg) |